Reimbursement bedeutet "Rückerstattung" oder "Ersatz". Krankenhäuser bekommen eine Rückerstattung, für die Leistungen, die sie ihren Patienten geben. Kostenträger sind meist Krankenkassen, der Staat oder der Patient selbst.
Es sind enorm viele unterschiedliche Parameter für das Reimbursement notwendig, bzw. die das Reimbursement auslösen. Dabei sind für die verschiedensten Bereiche des Krankenhauses die dazugehörigen gesetzlichen und abrechnungsrelevanten Grundlagen zu berücksichtigen, die das Thema Reimbursement im Krankenhaus zu einem umfangreichen und sehr komplexen Thema macht.

So sind jedem Bereich bestimmte abrechnungsrelevante und gesetzlich festgelegte Grundlagen zugeordnet:
- Krankenhausentgeltgesetz:
- Finanzierung:
- Operatives Business:
- DRG-Finanzierung:
- Investitionen:
- Investitionsfinanzierung (Bundesländer)
- Orientierung Investitionsrelativgewichte nach InEK
- Ambulante Finanzierung im Krankenhaus:
- Leistungen:
- Leistungen und Kosten:
- Krankenhausabrechnung:
- Krankenhaus Insights Finanzen:
- Krankenhaus Insights Entwicklung:
- Medizinische Kategorien: