Duale Finanzierung
Das System der dualen Finanzierung sieht eine doppelte Finanzierung für Krankenhäuser in Deutschland vor. Hierbei werden Investitionskosten von Betriebskosten getrennt. Durch die geteilte Finanzierung der Krankenhäuser spricht man von "Dualistik". Die laufende Kosten (Betriebskosten) werden von den Krankenkassen vergütet und setzen sich vor allem aus dem DRG-Erträgen zusammen.
Das Krankenhaus verhandelt mit den gesetzlichen Krankenkassen ein Jahresbudget, um stationäre und teilstationäre Fälle abzudecken. Im Nachhinein erfolgt ein Erlösausgleich, der über das Jahresbudget des kommenden Jahres ausgezahlt wird.
Für benötigte Investitionskosten des Krankenhauses ist das jeweilige Bundesland zuständig. Die Krankenhäuser haben einen Rechtsanspruch auf Förderung von Investitionen, die Fördermenge fällt jedoch je nach Bundesland unterschiedlich aus. Es wird unterschieden zwischen der Einzelförderung einer spezifischen Investition eines Krankenhauses, und der Pauschalförderung, basierend auf der Bettenzahl und der Anzahl der behandelten Patienten.