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Transformationsfonds: Analyse & Strukturberatung

BinDoc und PwC - gemeinsam für förderfähige Krankenhausvorhaben

Fördermittel erfolgreich begründen

Der Transformationsfonds ist das zentrale Instrument der Krankenhausreform. Über eine Laufzeit von zehn Jahren stellt der Bund gemeinsam mit den Ländern bis zu 50 Milliarden Euro bereit, um tiefgreifende Strukturveränderungen im stationären Bereich zu fördern - darunter die Konzentration von Leistungen, der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, Investitionen in Digitalisierung und der gezielte Abbau von Doppelstrukturen.

Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, die nachweislich im Einklang mit den Zielen der Reform stehen und einen nachhaltigen Beitrag zur Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit leisten. Damit rückt die Qualität der inhaltlichen Vorbereitung in den Mittelpunkt:

Nicht der Antrag entscheidet – sondern die Argumente, die ihm zugrunde liegen.

Wir unterstützen Krankenhausträger dabei, diese Argumente sichtbar zu machen: durch valide Analysen, objektivierbare Standortbewertungen und eine strategisch fundierte Herleitung der jeweiligen Projektidee.

BinDoc x PWC (5)-1

"Wir schaffen die Grundlage, damit Sie Ihre Vorhaben strukturiert und rechtssicher umsetzen können."

50 Mrd. Euro über 10 Jahre

  • 25 Mrd. € GKV (Liquiditätsreserve)
  • 25 Mrd. € Eigenanteil der Länder
  • Verwaltung durch das BAS

8 klar definierte Förderbereiche

  • u. a. Konzentration, Digitalisierung, sektorenübergreifende Versorgung
  • Ausbildung, Notfallstrukturen, Rückbau
  • Keine Förderung von Erhaltungsmaßnahmen

Anträge nur über die Länder

  • Plankrankenhäuser sind potenziell förderfähig
  • Hochschulkliniken nur eingeschränkt 
  • Entscheidend sind Struktur und Standortprofil

"Vorhaben, die nach dem 1. Juli 2025 beginnen, sind bereits förderfähig und können auch rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen des Transformationsfonds von Beginn an erfüllt sind. Wir unterstützen Sie mit datenbasierten Analysen - zur fundierten Bewertung bestehender Projekte oder zur Entwicklung neuer, förderfähiger Vorhaben."

Gebündelte Expertise - maximaler Impact für Ihre Strukturprojekte

Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf!

Maximilian Schmid

Chief Operating Officer, BinDoc GmbH

Michael Ey

Partner, Co-Lead Gesundheitswirtschaft, PwC Germany

Fabian Schülke

Director, Leiter Krankenhausberatung, PwC Germany

Fristen, Zuständigkeiten und Abläufe im Transformationsfonds

Die Umsetzung förderfähiger Vorhaben folgt einem klaren Zeitplan - von der Projektidee bis zur Nachweisdokumentation. Diese Übersicht bietet eine erste Orientierung zu relevanten Zeitpunkten, Zuständigkeiten und Prozessen im Förderverfahren.

BinDoc Transformationsfonds Timeline (1)-1

Die acht Fördertatbestände - Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung

Die Fördertatbestände definieren, welche Arten von Vorhaben mit Mitteln aus dem Transformationsfonds unterstützt werden können. Sie bilden den inhaltlichen Rahmen für förderfähige Investitionen - von der Konzentration stationärer Leistungen über Digitalisierung und Notfallstrukturen bis hin zur Pflegeausbildung. Grundsätzlich können alle Plankrankenhäuser in Deutschland über die jeweiligen Bundesländer Fördermittel beantragen. Auch länderübergreifende Projekte sind möglich. Einschränkungen bestehen lediglich für Hochschulkliniken, die nach aktuellem Stand nur in begrenztem Umfang förderfähig sind.

Insgesamt sieht der Transformationsfonds acht Fördertatbestände vor. Sie machen deutlich, welche Veränderungen politisch gewollt und finanziell unterstützt werden - und worauf Krankenhausträger ihre strategischen Überlegungen stützen sollten.
Fördertatbestand 1-1

Konzentration stationärer Versorgungskapazitäten

Die Förderung zielt auf die Zusammenführung stationärer Versorgungskapazitäten an mehreren Standorten ab, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhöhen und gleichzeitig eine effizientere Ressourcennutzung zu ermöglichen. Im Fokus stehen Projekte, die zu einer zentralisierten Leistungsstruktur führen und damit die gesetzlichen Vorgaben gemäß §135e und §135f SGB V zu Qualitätsanforderungen und Mindestvorhaltezahlen erfüllen.

Die Konzentration von Leistungen kann dabei sowohl innerhalb eines Krankenhausträgers als auch trägerübergreifend erfolgen - entscheidend ist, dass durch die Maßnahme eine signifikante strukturelle Veränderung mit nachweisbarem Mehrwert für die Versorgung entsteht.

  • Bauliche Maßnahmen zur strukturellen Anpassung, Erweiterung oder Zusammenführung von Klinikstandorten
  • Anschaffung oder Umrüstung medizinischer Großgeräte zur Abbildung konzentrierter Leistungsbereiche
  • Investitionen in digitale Infrastruktur zur Sicherstellung interoperabler Systeme
  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und Datenintegrität
  • Beteiligung von mindestens zwei Krankenhausstandorten
  • Nachweis, dass durch die Zentralisierung Qualitätsverbesserungen erzielt werden
  • Bezug zu konkreten Leistungen, die unter die gesetzlichen Qualitätsanforderungen oder Mindestvorhaltezahlen fallen
  • Einzelmaßnahmen ohne strukturelle Relevanz
  • Erhaltungsmaßnahmen bestehender Standorte ohne grundlegende Veränderung
  • Vorhaben ohne nachvollziehbaren Bezug zur Zielsetzung der Krankenhausreform

 

  • Bauliche Anpassungen zur infrastrukturellen Integration ambulanter und stationärer Leistungen
  • IT-Systeme zur Abbildung sektorenübergreifender Prozesse und Dokumentationen
  • Investitionen in Barrierefreiheit, Sicherheit und medizinisch-technische Infrastruktur
  • Anerkennung als sektorenübergreifende Einrichtung oder Erfüllung der Anforderungen gemäß § 6c KHG
  • Nachweis, dass digitale Prozesse und Schnittstellen ein integraler Bestandteil des Vorhabens sind

  • Reine Ambulantisierung ohne strukturelle Integration stationärer Elemente
  • Projekte außerhalb des Anwendungsbereichs sektorenübergreifender Versorgung

Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (z. B. Level 1i)

Ziel dieses Fördertatbestands ist die strukturelle Umwandlung bestehender Krankenhausstandorte in sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Diese Einrichtungen sollen ambulante und stationäre Leistungen bedarfsgerecht bündeln und somit eine wohnortnahe, integrierte Versorgung ermöglichen.

Rechtsgrundlage ist § 6c KHG, der die Voraussetzungen für diese neuartige Versorgungsform definiert.

Die Förderung adressiert insbesondere Umstrukturierungen im Sinne eines „Level 1i“-Standorts, der primär ambulant ausgerichtet ist, aber in der Lage ist, stationäre Leistungen mit geringem medizinischem Risiko zu erbringen.

Fördertatbestand 2-1
Fördertatbestand 3-1

Aufbau telemedizinischer Netzwerkstrukturen

Gefördert wird der Aufbau sicherer, interoperabler telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern – auch mit Blick auf zukünftige Anwendungen wie robotergestützte Telemedizin. Ziel ist es, die digitale Kommunikation, Kooperation und Kompetenzvernetzung über Standorte hinweg zu verbessern.

Die Förderung richtet sich an Projekte, die über Standardlösungen hinausgehen und strukturell wirksam zur Verbesserung der Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Qualität medizinischer Versorgung beitragen.

  • Beschaffung und Entwicklung interoperabler IT- und Kommunikationssysteme
  • Bauliche Maßnahmen zur Integration digitaler Anwendungen
  • Personal- und Schulungskosten im Rahmen der Implementierung
  • Nachweis über Interoperabilität, IT-Sicherheit und Anschlussfähigkeit an die Telematikinfrastruktur
  • Telemedizinische Strukturen müssen über die bloße Einrichtung von Videokonferenzen hinausgehen
  • Projekte ohne konkreten Anwendungsbezug oder ohne strategische Einbindung in Versorgungskonzepte
  • Maßnahmen mit überproportionalem Baumaßnahmenanteil ohne IT-Schwerpunkt

 

  • Bauliche Anpassungen für spezialisierte Bereiche (z. B. Funktionsdiagnostik, Intensivmedizin)
  • Investitionen in medizintechnische Ausstattung, Therapie- und Diagnoseeinheiten
  • Stilllegungs- und Rückbaukosten für nicht mehr benötigte Strukturen
  • Kooperation mit mindestens einer Hochschulklinik
  • Nachweis der überregionalen Bedeutung und Versorgungsspezifik
  • Einzelprojekte ohne Spezialisierung oder mit rein regionalem Versorgungscharakter
  • Vorhaben ohne erkennbare Verbesserung der Versorgung komplexer Krankheitsbilder

Zentrenbildung für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen

Ziel ist der Aufbau hochspezialisierter medizinischer Zentren zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen. Im Fokus stehen Versorgungsstrukturen, die in gemeinsamer Trägerschaft von Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern betrieben werden und durch Bündelung von Expertise, Infrastruktur und Personal eine besonders qualitätsgesicherte Versorgung ermöglichen.

Fördertatbestand 4-1
Fördertatbestand 5-1

Regionale Krankenhausverbünde zur Reduktion von Doppelstrukturen

Dieser Tatbestand fördert die Bildung regionaler Krankenhausverbünde, die gemeinsam Leistungen einer oder mehrerer Leistungsgruppen erbringen. Ziel ist der strukturierte Abbau von Doppelstrukturen, die wirtschaftliche Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie eine bedarfsgerechte, qualitätsorientierte Versorgung auf regionaler Ebene.

  • Umbaumaßnahmen zur Reorganisation der Standorte
  • Investitionen in gemeinsam genutzte medizinische Geräte und Infrastrukturen
  • Kosten für IT-Integration, Personalumstrukturierung und Verwaltungszusammenführung

 

  • Regionale Begrenzung und rechtlich zulässige Kooperation
  • Nachweis über den gemeinsamen Betrieb konkreter Leistungsgruppen
  • Kooperationen ohne tatsächliche Integration
  • Vorhaben ohne strukturelle Auswirkungen auf Leistungserbringung und Ressourcennutzung
  • Bauliche Maßnahmen für zentrale Notaufnahmen, Rettungswege und Aufnahmebereiche
  • Ausstattung von Notfallarbeitsplätzen
  • Digitale Steuerungs- und Kommunikationssysteme für die Koordination im Akutfall
  • Nachweis der strukturellen Verbesserung im Sinne koordinierter Notfallversorgung
  • Erfüllung der Mindeststandards für Notfallversorgung
  • Einzelmaßnahmen ohne erkennbare strukturelle Wirkung
  • Ausstattung ohne übergreifendes Steuerungskonzept

Aufbau integrierter Notfallstrukturen

Gefördert werden Maßnahmen zur strukturellen Stärkung der Notfallversorgung - einschließlich der Errichtung zentraler Notaufnahmen, verbesserter Patientensteuerung und Schnittstellenkoordination. Ziel ist eine abgestimmte und qualitätsgesicherte Versorgung in Notfallsituationen.

Fördertatbestand 6-1
Fördertatbestand 7-1

Dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Teilbereichen

Ziel ist der strukturierte Rückbau überversorgter stationärer Kapazitäten - ohne Beeinträchtigung der regionalen Versorgungssicherheit. Die Förderung betrifft Einrichtungen oder Teilbereiche, die dauerhaft geschlossen und nicht durch andere stationäre Angebote ersetzt werden.

  • Rückbau-, Abriss- und Sicherungsmaßnahmen
  • Personalmaßnahmen im Rahmen von Sozialplänen
  • Kosten für Vertragsauflösungen und Folgekosten durch die Schließung
  • Kein signifikanter Verlust regionaler Versorgungssicherheit
  • Nachweis alternativer Versorgungsangebote oder Ausweichstrukturen
  • Schließungen in unterversorgten Regionen
  • Maßnahmen ohne erkennbare Strukturwirkung
  • Bau und Ausstattung neuer Schulungsräume
  • Lehrmaterialien, Medientechnik und technische Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Ausbildungspersonal
  • Zusammenhang mit einem Strukturprojekt nach Tatbestand 1 oder 5
  • Staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätte
  • Ausbildungsprojekte ohne strukturellen Bezug
  • Vorhaben ohne staatliche Anerkennung oder langfristige Perspektive

Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in Pflegeberufen

Dieser Tatbestand fördert die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für Pflegefachpersonen, Pflegehilfskräfte und Assistenzberufe. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Pflegeausbildung durch zusätzliche staatlich anerkannte Ausbildungsstätten, insbesondere in Verbindung mit Strukturprojekten gemäß Tatbestand 1 oder 5.

Fördertatbestand 8-1

Vorgehensweise & Ablauf

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Erstgespräch & Zielklärung

Wir besprechen Ihr Vorhaben oder mögliche Entwicklungspfade mit dem Ziel, zu prüfen, ob sich daraus eine förderfähige Maßnahme ableiten lässt.

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Datenerhebung & Standortanalyse

Wir analysieren relevante Leistungs-, Struktur- und Standortdaten - effizient, datenschutzkonform und ohne technischen Aufwand für Sie.

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Einordnung & Argumentationsbasis

Unsere Auswertungen zeigen, in welchem Kontext das Vorhaben strukturell, strategisch oder wirtschaftlich begründet werden kann. Sie bilden die Grundlage für die spätere Zuordnung zu einem Fördertatbestand.

13-4

Dokumentierte Ergebnisübersicht

Sie erhalten eine fundierte, datenbasierte Auswertung als Entscheidungsgrundlage - zur internen Planung oder für die fachliche Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland.

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Der Transformationsfonds im Zusammenspiel von Analyse und Strategie

Während unsere Analysen die strukturellen und datenbasierten Grundlagen liefern, ergänzt PwC den Prozess durch strategische, rechtliche und organisatorische Perspektiven. Der Förderprozess gewinnt durch diese Verbindung an Tiefe und Klarheit - von der Planung bis zur Umsetzung.