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GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Begriffsdefinition GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine gesetzliche Regelung, die die Vergütung für ärztliche Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Die GOÄ gilt für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen bei Privatpatienten, Selbstzahlern sowie nicht-Versicherten.  sowie für die Abrechnung von individuellen Gesundheitsleistungen (iGel-Leistungen).

Approbierte Ärzte, die Mitglieder der Ärztekammer sind, sind verpflichtet, sich an die Vorgaben der GOÄ zu halten. Dies bedeutet, dass sie keine eigenen Honorare für ihre Leistungen festlegen dürfen, sondern an den einheitlichen Bewertungsmaßstab gebunden sind. Die GOÄ legt fest, welche ärztlichen Leistungen vergütet werden und zu welchem Betrag.

Ziel der Gebührenverordnung für Ärzte

Ziel der GOÄ ist es, eine einheitliche und transparente Abrechnung ärztlicher Leistungen sicherzustellen. Dies trägt zu einer fairen Vergütung für Ärzte bei und stellt gleichzeitig sicher, dass die Patienten eine angemessene Preisgestaltung für ihre ärztlichen Leistungen erhalten.