InEK - Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen wurde für die deutschen Krankenhäuser gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem eingeführt. Grundlage hierfür bildet das G-DRG-System (German-Diagnosis Related Groups-System) die Grundlage, wodurch jeder stationäre Behandlungsfall mittels einer entsprechenden DRG-Fallpauschale vergütet wird.
Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung, Weiterentwicklung und Pflege des neuen Vergütungssystems haben die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen - die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung - der InEK GmbH als deutsches DRG-Institut übertragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des deutschen DRG-Systems.
Kostenmatrix InEK
Die InEK Kostenmatrix stellt eine Übersicht über die fallbezogenen Kosten einer G-DRG dar. Die Unterteilung in Kostenarten und Kostenstellen ermöglicht eine genaue Zuordnung der angefallenen Kosten eines Patientenfalls. Die Kalkulationskrankenhäuser übermitteln an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Informationen auf denen die Kostendaten jeweils basieren.
Follgende Abbildung zeigt eine InEK Kostenmatrix am Beispiel der DRG F52A - Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, mit äußerst schweren CC:
Für detailliertere Ansicht der InEK Kostenmatrix, diese Abbildung anklicken.