AOP - Ambulantes Operieren
AOP - Ambulantes Operieren
Ambulantes Operieren ist eine Methode der medizinischen Versorgung, bei der chirurgische Eingriffe und andere operative Verfahren in einer ambulanten Praxis oder im Krankenhaus nach §115b SGB V durchgeführt werden. Im Gegensatz zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus, bei der der Patient für einen längeren Zeitraum aufgenommen wird, kann eine ambulante Operation in der Regel innerhalb eines Tages durchgeführt werden.
Vorteile des ambulanten Operierens
Zu den Vorteilen des ambulanten Operierens gehören unter anderem eine kürzere Wartezeit, niedrigere Kosten und eine geringere nosokomialen Infektionsgefahr. Der Eingriff erfolgt mit weniger Risiken von Krankenhausinfektionen, was zu einem schnelleren Heilungsprozess führen kann.
Mögliche Eingriffe bei ambulanten Operationen
Im Allgemeinen ist es möglich, eine Vielzahl von Operationen ambulant durchzuführen, einschließlich kleinerer Eingriffe wie der Entfernung von Muttermalen, Warzen oder Zysten. Auch größere Eingriffe wie Gelenkspiegelungen, Operationen an Knie, Schulter oder Hüfte, Leistenbrüche oder Mandelentfernungen können unter bestimmten Voraussetzungen ambulant durchgeführt werden.
Voraussetzungen für eine ambulante Operation
Damit eine Operation ambulant durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Eingriff in einer geeigneten Praxis oder Einrichtung durchgeführt werden kann, die über die notwendige Ausstattung und das qualifizierte Personal verfügt. Der Patient sollte in der Lage sein, nach dem Eingriff selbstständig nach Hause zu gehen oder von einer Begleitperson abgeholt zu werden.
Abrechnung einer ambulanten Operation
Die Abrechnung einer ambulanten Operation erfolgt über spezielle Gebührenziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Vereinigung. Hierbei werden sowohl die ärztliche Leistung als auch die Kosten für die verwendeten Materialien und Medikamente berücksichtigt.
Insgesamt bietet das ambulante Operieren eine effiziente Alternative zur stationären Behandlung im Krankenhaus, die in vielen Fällen eine schnellere und unkompliziertere Genesung ermöglicht.
AOP-Katalog - Neufassung und Erweiterung des AOP-Katalogs
Der AOP-Katalog umfasst 3.089 OPS-Kodes, die auf den OPS 2023 angepasst wurden. Die Neufassung des AOP-Vertrags und die Erweiterung des AOP-Katalogs basieren auf dem Gutachten des IGES-Instituts und setzt den gesetzlichen Auftrag des MDK-Reformgesetzes vom 14. Dezember 2019 um. Zum 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Auftrag vollständig umgesetzt, dazu gehört eine vollständige Überarbeitung des AOP-Vertrags und eine Erweiterung des AOP-Katalogs um Leistungen mit komplexerem Regelungserfordernis.
Kontextfaktoren ersetzen G-AEP Kriterien
Die Differenzierung der Leistungen im AOP-Katalog in die Kategorien 1 und 2 wurde aufgehoben, und die G-AEP Kriterien wurden durch Kontextfaktoren ersetzt, die gemäß § 115b Absatz 1 Satz 3 SGB V als allgemeine Tatbestände anzugeben sind. Diese allgemeinen Tatbestände sind in Anlage 2 des AOP-Vertrags aufgeführt.
Weniger Ausnahmen für stationäre Behandlung
Die Anzahl der neuen OPS-Kodes im AOP-Katalog ist zwar geringer als erwartet ausgefallen, dafür wurden die Kontextfaktoren verschärft, was bedeutet, dass es zukünftig weniger Ausnahmen gibt, die eine stationäre Behandlung begründen können. Die Altersgrenze wurde reduziert und der Medizinische Dienst (MD) kann zukünftig Fälle genauer prüfen, da die Kontextfaktoren deutlich konkreter gefasst sind als die früheren G-AEP Kriterien.
AOP-Katalog als erster Vorbote der Krankenhausreform
Der AOP-Katalog ist als erster Vorbote der Krankenhausreform einzustufen. Der AOP-Katalog regelt die einheitlichen Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte gemäß § 115b SGB V. Die Neufassung des AOP-Vertrags und die Erweiterung des AOP-Katalogs wurden vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) neu aufgelegt.