EBM - Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland eingeführtes Verfahren zur Bewertung und Vergütung von Leistungen in der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung. Der EBM wurde in den 1990er Jahren eingeführt und seitdem regelmäßig aktualisiert und angepasst.
Der EBM umfasst eine umfangreiche Liste von Leistungen, die in der medizinischen Versorgung angeboten werden, und gibt für jede Leistung einen festgelegten Betrag vor, der von den Krankenversicherungen für die Erbringung dieser Leistung gezahlt wird. Diese Beträge werden als "Pauschalen" bezeichnet und basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über die durchschnittlichen Kosten, die für die Erbringung der jeweiligen Leistung anfallen.
Der EBM dient als Orientierungshilfe für die Vergütung von Leistungen in der medizinischen Versorgung und soll dazu beitragen, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen zu stabilisieren und Transparenz in der Vergütung von Leistungen zu schaffen. Er ist jedoch keine absolut bindende Vorgabe, sondern kann von den Krankenversicherungen und Leistungserbringern in bestimmten Fällen abgewichen werden, beispielsweise bei individuellen Besonderheiten des Patienten oder bei besonderen Herausforderungen bei der Erbringung der Leistung.