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Potenzialanalyse: Hybrid-DRG 2026

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Ambulantisierung im Krankenhaus

Internationale Vergleiche zeigen, dass im deutschen Gesundheitswesen weiterhin erhebliche Ambulantisierungspotenziale bestehen. Viele Leistungen, die bislang überwiegend vollstationär erbracht werden, erfolgen in anderen Ländern längst ambulant. Um diese Potenziale gezielter zu erschließen, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, sektorenübergreifende Versorgungsformen zu stärken und flexible Leistungsmodelle zu ermöglichen.

Mit § 115f SGB V wurde dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen: sogenannte Hybrid-DRGs (Diagnosis Related Groups), die eine Vergütung zwischen ambulanter Abrechnung nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) und stationärer DRG (Diagnosis Related Groups)-Abrechnung ermöglichen. Die Entscheidung über den konkreten Leistungsort – ambulant, teilstationär oder stationär - liegt bei den Leistungserbringern.

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich im ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss (erg. eBA) auf eine Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs verständigt. Die aktualisierte Fassung ist am 1. Mai 2025 in Kraft getreten und bildet die Grundlage für das Leistungsjahr 2026. Ziel ist es, damit rund eine Million Behandlungsfälle sektorenübergreifend zu erfassen und zu vergüten.

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Beschluss zur erweiterten Leistungsbasis

Am 28. April 2025 hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (erg. eBA) gemäß § 87 Abs. 5a SGB V den Hybrid-DRG-Leistungskatalog für das Jahr 2026 beschlossen. Die Regelung ist am 1. Mai 2025 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Ziel des erweiterten Katalogs ist es, die Ambulantisierung strukturell zu fördern und sektorenübergreifende Behandlungsformen umfassend abzubilden. Insgesamt soll damit ein Volumen von mindestens 1 Million Hybrid-DRG-Fällen im Jahr 2026 erreicht werden.

Zentrale Änderungen im Katalog 2026:

  • Erweiterung um weitere OPS-Kodes, insbesondere in folgenden Leistungsbereichen:
    • Appendektomien
    • Cholezystektomien
    • Interventionelle Kardiologie
    • Interventionelle periphere Gefäßeingriffe
    • Frakturversorgungen
  • Berücksichtigung kurzer stationärer Verweildauern (bis einschließlich 2 Tage) - unabhängig davon, ob die Leistung ambulant oder stationär erbracht wird.

  • Anpassbarkeit des Katalogs bei Bedarf, etwa wenn OPS-Kodes ergänzt, gestrichen oder noch nicht ausreichend vergütet sind.

  • Interventionelle Radiologie wird ab 2026 unter der Bedingung einer qualitätssichernden Regelung auch durch weitere Fachrichtungen wie Gefäßchirurgie oder Angiologie abrechnungsfähig.

Der Beschluss wurde mit Sofortvollzug versehen, um zeitnah Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Potenzialanalyse: Hybrid-DRG 2026

 

  • Welche und wie viele Behandlungsfälle sind ambulant-sensitiv oder können künftig sektorenübergreifend nach Hybrid-DRG vergütet werden?

  • Wie groß ist die Erlösdifferenz zwischen EBM, Hybrid-DRG und klassischer DRG bei ein- bis zweitägigen Verweildauern?

  • Welche Leistungen erfüllen die Voraussetzungen für eine ambulante oder sektorenübergreifende Versorgung gemäß Hybrid-DRG-Katalog 2026?

  • Wie wirkt sich die Katalogerweiterung auf das Fallvolumen, die Strukturkosten und die Ressourcenbindung aus?

H-DRgs

Vorgehensweise & Ablauf

10-Apr-16-2025-11-39-47-6957-AM

Registrierung zur Teilnahme am Projekt

Im Anschluss erfolgt die Kontaktaufnahme durch das Team von BinDoc.

11-Apr-16-2025-11-39-47-6590-AM

Datenanforderung & -transfer

Anonymisierter & bequemer Austausch ohne Installationen

12-4

Auswertung & Aufbereitung der Analyseergebnisse

Wir erstellen für Ihr Krankenhaus ein Kennzahlen-Dashboard gemäß den beschriebenen Ergebnissen auf Basis klinikeigener Daten und der Vernetzung mit der BinDoc Datenbank

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Vorstellung der Projektergebnisse

In einem persönlichen Online-Meeting werden Ihnen die Ergebnisse und Interpretationen vorgestellt & erläutert

Ansprechpartner

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Markus Schicktanz

Sales Manager