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MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung; kurz MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist verantwortlich für die Sicherstellung, dass die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien alle Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommt. Der MDK ist dafür zuständig, dass Versicherte entsprechend ihres Bedarfs versorgt werden. Die Ressourcen sollen nur für notwendige Leistungen verwendet werden, wenn Nutzen und Qualität nachgewiesen werden kann.

Aufgabenbereiche:

Organisation und Gliederung der Medizinischen Dienste

Als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert, bildet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in jedem Bundesland eine Gemeinschaftseinrichtung, die den gesetzlichen Kranken- sowie Pflegekassen angehört. Dabei gibt es Bundesweit 15 MDK. Diese zusammen mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) agieren eng miteinander und bilden die MDK-Gemeinschaft

Weitere Informationen stellt die Website des Medizinischen Dienstes.