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DRG - Diagnosis Related Groups

DRG

DRG steht für "diagnosis-related groups" und bedeutet zu deutsch "Diagnosebezogene Fallgruppen". Das DRG-System ist ein seit 2004 in deutschen Kliniken, bis auf Psychiatrien und Rehabilitationskrankenhäusern, verpflichtendes Patientenklassifikationssystem, durch das jeder stationäre Behandlungsfall mittels einer entsprechenden DRG-Fallpauschale vergütet wird. Hierbei handelt es sich in erster Linie um eine ökonomische (und nur bedingt eine medizinische) Klassifikation.

Da sich die "Kosten" der medizinischen Behandlung während eines Krankenhausaufenthaltes auf die diagnosebezogenen Fallgruppen und nicht auf die tatsächlich entstanden Kosten beziehen, wird für die Beträge der Begriff Fallpauschale verwendet. Das DRG-System untergliedert die Patienten in klinisch-medizinisch homogene Gruppen mit ähnlichem ökonomischen Aufwand, wobei jedem Fall nur eine DRG zugeordnet wird. Die Eingruppierung in die DRG-Fallpauschale erfolgt mittels einem Grouper, einer bundesweit einheitlichen Software und wird insbesondere durch die Krankheitsart (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung, die erbrachten Leistungen (Operationen und Prozeduren), Beatmungsstunden sowie Alter und Geschlecht des Patienten bestimmt. 

Basis-DRG

Das InEK erstellt jährlich den Katalog der abrechenbaren DRGs. Zu jeder DRG wird eine Bewertungsrelation (Relativgewicht) angegeben. Diese spiegelt den Kostenunterschied der verschiedenen DRGs untereinander wider. Die DRGs werden als eine vierstellige Kombination aus Buchstaben und Ziffern dargestellt, wobei die ersten drei als Basis-DRG bezeichnet werden. Jede DRG hat eine eindeutige Bezeichnung, die aus verschiedenen Teilen besteht und Informationen über die Art der Behandlung und die Patienten enthält, die von der DRG betroffen sind.

Die ersten drei Ziffern der DRG-Bezeichnung geben in der Regel Aufschluss über die Art der Erkrankung oder Verletzung, die behandelt wird. Diese Ziffern sind nach dem Internationalen Klassifikationssystem für Krankheiten (ICD) strukturiert.

Der nächste Buchstabe in der Bezeichnung gibt an ob es sich um eine Haupt- oder Nebendiagnose handelt.

Die letzte Ziffer der Bezeichnung gibt Aufschluss über die Art der Behandlung (z.B. chirurgisch oder medikamentös) oder den Schweregrad des Zustands des Patienten.

Es gibt auch einige DRGs, die durch einen Buchstaben vorangestellt werden, um anzugeben, dass es sich um eine spezielle Art von DRG handelt, wie zum Beispiel eine DRG für Neugeborene oder für Patienten mit besonderen Anforderungen.

Basis-DRG detailliert

  • Welche Bedeutung hat die erste Stelle des DRG-Codes?
    Zuordnung zum MDC Kapitel (s.g. Hauptdiagnosegruppe) nach Organsystem/Ursache.
  • Welche Bedeutung hat die zweite/dritte Stelle des DRG-Codes?
    Zuordnung zur Behandlungsart.
  • Welche Bedeutung hat die vierte Stelle des DRG-Codes?
    Zuordnung des Schweregrads (Bewertungsrelation bzw. Relativgewicht). R11A kennzeichnet eine aufwändige, teure Behandlung, kennzeichnet DRGs, die nicht weiter differenziert werden können.

Beispiel aus dem BinDoc Code Browser:

R11A - Lymphom und Leukämie mit bestimmter OR-Prozedur, mit schweren CC oder mit anderen OR-Prozeduren, mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre

R11B - Lymphom und Leukämie mit bestimmter OR-Prozedur, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder mit anderen OR-Prozeduren, mit schweren CC

R11C - Lymphom und Leukämie mit anderen OR-Prozeduren ohne äußerst schwere oder schwere CC

Dabei ist die dreistellige Kombination R11 die Basis-DRG. Die vierstellige Kombination R11A, R11B oder R11C wird als G-DRG bezeichnet. 

Basis-DRG - Zuteilungskriterien einer Beispiel DRG

Basis DRG - Schaubild

DRG-Zuschläge

DRG-Zuschläge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Krankenhäusern. DRG steht dabei für "Diagnosis Related Groups" und bezeichnet ein System, das die Abrechnung von Krankenhausleistungen pauschalisiert. Die DRG-Zuschläge sind dabei eine Ergänzung zu den DRG-Pauschalen und dienen der Berücksichtigung von besonderen Umständen, die die Behandlung eines Patienten erschweren oder verteuern. Im Folgenden wird das Konzept der DRG-Zuschläge näher erläutert.

Grundlagen der DRG-Zuschläge

DRG-Pauschalen sind festgelegte Entgelte, die Krankenhäuser für eine Behandlung pro Fall erhalten. Die Höhe der Pauschale richtet sich dabei nach der Diagnose, der Behandlungsdauer und weiteren Faktoren. Die DRG-Pauschalen sind dabei so konzipiert, dass sie möglichst alle Kosten einer Behandlung abdecken. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Behandlung aufgrund von besonderen Umständen teurer oder aufwendiger ist als üblich. Hier kommen die DRG-Zuschläge ins Spiel.

DRG-Zuschläge dienen dazu, die DRG-Pauschalen zu ergänzen und besondere Umstände bei der Behandlung von Patienten abzubilden. Das können zum Beispiel komplexe Operationen, schwere Erkrankungen oder Behandlungen von besonders alten oder jungen Patienten sein. Durch die Zuschläge soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser auch in diesen Fällen angemessen finanziert werden und die Behandlung der Patienten nicht zu Lasten der Klinik geht.

Verschiedene Arten von DRG-Zuschlägen

Es gibt verschiedene Arten von DRG-Zuschlägen, die im Rahmen der Krankenhausfinanzierung zum Einsatz kommen. Hier sind einige Beispiele:

  • Schweregradzuschläge: Diese Zuschläge werden für besonders schwere und aufwendige Behandlungen gezahlt. Sie sind auf Patienten beschränkt, bei denen besondere Anforderungen an das Personal gestellt werden und bei denen ein höherer Behandlungsaufwand erforderlich ist.

  • Zusatzentgelte: Diese Zuschläge werden für besondere Leistungen gezahlt, die nicht von den DRG-Pauschalen abgedeckt sind. Das können zum Beispiel die Nutzung von besonderen Geräten oder die Durchführung von speziellen Untersuchungen sein.

  • Kodierungsverantwortungszuschläge: Diese Zuschläge werden gezahlt, wenn ein Krankenhaus ein hohes Niveau bei der Dokumentation und Kodierung der Patientendaten erreicht hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die DRG-Pauschalen korrekt und vollständig abgerechnet werden.

  • Entlassmanagement-Zuschläge: Diese Zuschläge werden gezahlt, wenn ein Krankenhaus ein strukturiertes Entlassmanagement durchführt. Hierbei geht es darum, die Entlassung von Patienten zu koordinieren und sicherzustellen, dass eine weitere ambulante Versorgung sichergestellt ist.

DRG-Zuschläge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Krankenhäusern. Sie ermöglichen eine adäquate Abbildung besonderer Umstände bei der Behandlung von Patienten und stellen sicher, dass Krankenhäuser angemessen finanziert werden. Es gibt verschiedene Arten von DRG-Zuschlägen, wie beispielsweise Schweregradzuschläge, Zusatzentgelte, Kodierungsverantwortungszuschläge und Entlassmanagement-Zuschläge. Die Zuschläge dienen der Ergänzung der DRG-Pauschalen, die für eine pauschalisierte Abrechnung von Krankenhausleistungen eingesetzt werden.

 

DRG - Abschläge

DRG-Abschläge beziehen sich auf die Vergütung von Krankenhäusern für bestimmte Behandlungen, die unter dem festgelegten DRG-Verdienstbetrag liegen. Dies bedeutet, dass das Krankenhaus für diese Behandlungen einen Abschlag auf den festgelegten Vergütungsbetrag erhält.

Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Krankenhaus eine Behandlung durchführt, die normalerweise einen höheren Vergütungsbetrag aufweist, aber aufgrund von besonderen Umständen, wie zum Beispiel einer niedrigeren Patientenzahl, weniger Kosten verursacht hat. In diesem Fall kann das Krankenhaus einen Abschlag auf den festgelegten Vergütungsbetrag erhalten.

DRG-Abschläge können auch dann gelten, wenn das Krankenhaus eine Behandlung durchführt, die in eine niedrigere DRG eingestuft wurde, als ursprünglich geplant.

Die Verwendung von DRG-Abschlägen hat mehrere Vorteile, darunter:

  • sie ermöglicht es dem Krankenhaus, Kosteneinsparungen zu erzielen
  • sie stellt sicher, dass das Krankenhaus für die Behandlungen angemessen vergütet wird
  • sie trägt dazu bei, die Kosten im Gesundheitssystem zu begrenzen

Es ist zu beachten, dass DRG-Abschläge nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen angewendet werden und nicht die Regel darstellen.

DRG-Abschläge in Bezug auf die Verweildauer

Eine DRG beinhaltet eine untere Grenzverweildauer und eine obere Grenzverweildauer.  Bei einer Unterschreitung der definierten unteren Grenzverweildauer einer Fallpauschale werden DRG-Abschläge fällig. Hierbei ist zu beachten, dass der Tag der Entlassung nicht zu den gesamten Aufenthaltstagen dazugerechnet werden darf. Verlässt der Patient beispielsweise am zweiten Tag das Krankenhaus, so ist die Verweildauer = 1 Tag.