DRG - Zuschläge
Eine DRG beinhaltet eine untere Grenzverweildauer und eine obere Grenzverweildauer. Bei einer Überschreitung der definierten oberen Grenzverweildauer einer bestimmten DRG werden DRG-Zuschläge bezahlt. Das Krankenhaus erhält einen Zuschlag pro Tag, sobald der Patient die obere Grenzverweildauer der für seinen Behandlungsfall angesteuerten DRG überschreitet. Da diese Zuschläge aber nur kostendeckend und nicht lukrativ sind, ist es aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, den Patienten ohne entsprechende Indikation länger als notwendig im Krankenhaus verweilen zu lassen.