Mit dem Bundesbasisfallwert werden auf Bundesebene die DRG Erlöse berechnet. 2019 entsprach der Bundesbasisfallwert einer Höhe von 3.544,97€ und 2020 liegt er bei 3.679,62€.
Im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wurde in § 10 Abs. 9 KHEntgG die Ermittlung eines Bundesbasisfallwertes (BBFW) vorgesehen. Dieser hat in den Jahren 2010 bis 2015 stark abweichende Landesbasisfallwerte (LBFW) an einen Korridor herangeführt, der um den BBFW in Höhe von + 2,5 % bis - 1,25 % festgeschrieben wurde. Ab dem Jahr 2016 wurde mit den gesetzlichen Änderungen durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) die untere Korridorgrenze auf -1,02% angehoben und die Bundesbasisfallwertkonvergenz bis 2021 verlängert.
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