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Krankenhausreform - Chronologie, Eckpunktepapier & Krankenhaus Level 1i

Die Chronologie der Krankenhausreform in Kürze

Im Jahr 2022 standen die Stellungnahmen der Regierungskommission im Mittelpunkt. Die Fülle neuer Reformvorschläge und ihre Auswirkungen waren für Krankenhäuser und Stakeholder kaum zu erfassen. Abbildung 1 gibt einen schnellen Überblick vom Start der Reform bis zur geplanten Einführung im nächsten Jahr 2024.

Abbildung 1: Chronologische Entwicklung der Krankenhausreform im Jahr 2022 und 2023

Chronologie und Zeitplanung der Krankenhausreform

 

Chronologische Entwicklung der Krankenhausreform im Jahr 2022 und 2023Die erste Stellungnahme "Empfehlungen der AG Pädiatrie und Geburtshilfe für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung" markierte den Start des Reformvorhabens, deren Ziel es war eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung mit Pädiatrie und Geburtshilfe sicherzustellen. Geburtshilfen und Pädiatrien sollen möglichst in Zentren zusammengeführt werden und es wurde kurzfristig zum 01.01.2023 zusätzliche Finanzmittel für Pädiatrien und Geburtshilfen bereitgestellt. Die zweite Stellungnahme "Tagesbehandlung im Krankenhaus zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens" versuchte das Thema Tagesbehandlung und Ambulantisierung in der Vordergrund zu rücken, wurde aber von den Kliniken bislang kaum genutzt.    Die dritte und umfangreichste Stellungnahme "Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung" stellte mit der potenziellen Einführung von Krankenhausleveln, Leistungsgruppen und Vorhaltevergütungen das größte Änderungspotenzial dar. Die vierte Stellungnahme "Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen" richtete sich an eine Neuordnung der Notfallversorgung, die aber im Rahmen der umfangreiche Diskussionen um die Reform eher untergegangen ist. Der Kerngedanke einer besseren Koordination von Angebot und Nachfrage in der Notfallversorgung sollte allerdings zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden. 

Abbildung 2: Geplanter ambulanter Routinedatensatz

Variablen des geplanten ambulanten RoutinedatensatzesNach der vierten Stellungnahme sorgte die Bekanntgabe der Digitalstrategie "Daten für ein besseres Gesundheitswesen" des Bundesminsteriums für Gesundheit für Furore. Neben vielen eher untergeordneten Themen, ist für die Analyse das Thema ambulante Daten von großer Bedeutung. Im Rahmen der Krankenhausreform und der zunehmenden Ambulantisierung sowie sektorübergreifenden Versorgung soll es einen ambulanten Routinedatensatz geben, der die in Abbildung 2 dargestellten variablen beinhalten soll.

Die fünfte Stellungnahme "Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung Potenzialanalyse anhand exemplarischer Erkrankungen" stand dann ganz im Zeichen der Qualität. Hierbei wurden zwei Kernprobleme in den Fokus der Untersuchung gerückt.

Erstens sei die Ergebnisqualität ist in der bestehenden Kliniklandschaft heterogen. Zweitens liege Deutschland trotz einer hoher Bettendichte, einer hohen Anzahl an Krankenhausbehandlungen und hoher Ausgaben gemessen am BIP Deutschland bei der Behandlungsqualität im OECD-Vergleich nur im Mittelfeld. Die Untersuchung, die in Branchenkreisen umstritten war und zu heftigen Diskussionen führte, kam zu den Ergebnissen, dass die Behandlung von bösartigen Tumoren in Krebszentren und die Behandlung von Schlaganfällen in Schlaganfallzentren (Stroke Unit) zu besseren klinischen Ergebnissen führen. Darüber hinaus sieht die Studie Zusammenhänge zwischen Mindestmengen und Behandlungsergebnissen bei der Endoprothetik. 

Am 10.07.2023 einigten sich Bund und Länder schließlich auf ein Eckpunktepapier zur Krankenhausreform, das viele Bereiche noch nicht endgültig regelt, aber zu potenziell großen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft führen könnte. Während der Sommerpause soll nun der Gesetzesentwurf erarbeitet werden, der dann Ende des Jahres verabschiedet werden soll. Am 01.01.2024 ist geplanter Reformstart.

Das Eckpunktepapier: Inhalte, Auswirkungen & Level 1i Krankenhäuser

Das Bundesministerium für Gesundheit verkündete die Einigung auf das Eckpunktepapier als bedeutsamen Schritt auf dem Weg zur Reform. Es stellt zweifelsohne eine Herkulesaufgabe dar, weitreichende Veränderungen im Gesundheitswesen zu implementieren, da eine Vielzahl von Interessengruppen berücksichtigt werden müssen. Aus dieser Perspektive kann das Eckpunktepapier sicherlich positiv gewürdigt werden. Einige Experten äußerten dennoch Bedenken, dass das Papier zu kompromisslastig ist und eine echte Revolution im Gesundheitswesen ausbleiben könnte.

24 Monate & zwei Hauptakteure entscheiden über den Revolutionscharakter der Reform

Ab dem 01.01.2024 soll die Reform starten. Mit den Krankenhäusern und den Bundesländern werden zwei Hauptakteure der Reform in den nächsten 24 Monaten darüber entscheiden wie stark der Revolutionscharakter dieser Reform wird. Während die Krankenhäuser sich auf die Veränderungen vorbereiten und diese umsetzen müssen, werden die Bundesländer über die Umfänge der Transformation entscheiden. Für die Bundesländer ergeben sich insbesondere folgende Hauptverantwortlichkeiten:
 
Zuteilung der Leistungsgruppen und Vorhaltebudgets:
Die primäre Aufgabe beinhaltet die Verteilung der Leistungsgruppen und zugehörigen Vorhaltevergütungen. Es erfolgt eine Umverteilung von einer rein leistungsorientierten zu einer kombinierten Leistungs- und Vorhaltevergütung. Ein entscheidender Faktor wird die sorgfältige Berechnung der notwendigen Krankenhäuser für jede Leistungsgruppe sein, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.
 
Einteilung der Level 1i Krankenhäuser: 
Diese Krankenhäuser könnten ein neues Versorgungsniveau darstellen. Wir gehen davon aus, dass 300-500 Kliniken in Level 1i Krankenhäuser umgewandelt werden könnten. Wieviele Krankenhäuser tatsächlich zu integrierten Versorgungszentren- sogenannten Leve 1i Krankenhäusern - transformiert werden, hängt von den Bundesländern ab. Diese werden in ihren Landeskrankenhausplänen festlegen, welche Kliniken Level 1i Krankenhäuser werden.  Hierzu müssen die Länder detaillierte Versorgungsanalysen und Szenarioberechnungen durchführen. Die Vergütung wird ein kritischer Faktor für eine erfolgreiche Umwandlung sein. Diese ist im Eckpunktepapier noch nicht detailliert skizziert, so dass zunächst wie in Abbildung 3 dargestellt eine Übergangsfrist gelten wird.
 
Abbildung 3 Vergütung Level 1i Krankenhäuser
Vergütung Level 1i Krankenhäuser
Zunächst würden dann wie bisher stationäre DRGs getrennt von ambulanten Leistungen abgerechnet werden. In einer zweiten Phase sollen anstelle der DRGs stationäre Tagessätze abgerechnet werden, die wirtschaftlich auskömmlich sein sollen. Aufgrund der Möglichkeit Ärzte festanzustellen oder als Belegärzte anzustellen ergeben sich zwei Tagessatzvergütungsmodelle:
 

Tagessatz inklusive ärztlicher Anteil:

- Kosten für stationäre Pflege

- Vorhaltung der Leistung

- Festangestellte Ärzte

 

Tagessatz exklusiv ärztlicher Anteil:

- Kosten für stationäre Pflege

- Vorhaltung der Leistung

- Arzt rechnet nach EBM oder GOÄ ab
 
Erst in der letzten Phase würde dann eine sektorenübergreifende Vergütung in Form von Hybrid-DRGs abgerechnet werden. 
 
 
Quelle: BinDoc GmbH
 
Was ist ein Level 1i Krankenhaus? Welche Leistungen kann ein Level 1i Krankenhaus erbringen?
Gemäß Eckpunktepapier zwischen Bund und Ländern vom 10.07.2023 sind Level 1i-Krankenhäuser sektorenübergreifende Versorger, die Plankrankenhäuser nach § 108 Nummer 2 SGB V sind, soweit sie stationäre Leistungen erbringen. Sie zeichnen sich durch ein hybrides Modell aus wie zum Beispiel bettenführende Primärversorgungszentren (PVZ), Regionale Gesundheitszentren (RGZ), integrierte Gesundheitszentren (IGZ) oder andere ambulant-stationäre Zentren.  Gemäß Eckpunktepapier vom 10.07.2023 „…wird bundesgesetzlich ein Katalog von stationären Leistungen definiertdie zukünftig nicht von sektorenübergreifenden Versorgern (Level Ii-Krankenhäuser) erbracht werden dürfen.“ festgelegt.

 

Folgende Leistungen sind für Level 1i Krankenhäuser vorgesehen:

stationäre Allgemeinmedizin oder GeriatrieInnere Medizin und Chirurgie

Ambulante Leistungen im Rahmen vertragsärztlicher Ermächtigungen

Leistungen aus AOP-Katalog

Hybrid-DRGs nach §115f SGB V

Belegärztliche Leistungen

Leistungen der Pflege nach SGB V oder SGB XI (aber keine stationäre Langzeitpflege)

- Der Leistungsumfang wird auf Ortsebene zwischen den Vertragsparteien geregelt!

 



Investitionsfinanzierung:
Ein weiterer kritischer Faktor für den Erfolg der Reform ist die Finanzierung von Investitionen. Trotz der Einführung von Vorhaltevergütungen und der Umwandlung einiger Krankenhäuser in Level 1i könnten die Investitionsanforderungen sinken. Dies bietet den Bundesländern eine Gelegenheit, ausreichende Mittel bereitzustellen, insbesondere für Level 1i Krankenhäuser.
 

Business Case Level 1i Krankenhaus

Wie könnte ein Business Case für ein Level 1i Krankenhaus aussehen und wie können sich umliegende Kliniken auf die Patientenwanderungen vorbereiten?

Das haben wir in einer ausführlichen Live-Analytics Session diskutiert und ist hier On-Demand verfügbar.

Folgende Punkte hierzu in Kürze: Krankenhäuser, die zu Level 1i Häusern transformiert werden, sind keineswegs die "Verlierer" der Reform oder werden in Zukunft wirtschaftlich schlecht aussehen! Ganz im Gegenteil! Der Business Case eines intersektoralen Versorgers kann wirtschaftlich sehr solide und profitabel gestalten werden, was im Eckpunktepapier durch die Formulierung "wirtschaftlich auskömmliche Tagessätze" unterstrichten wird. Entscheidend wird für Kliniken eine gute Vorbereitung und Analyse, um das richtige Leistungsspektrum mit den richtigen Ressourcen anbieten zu können. Diese Analysen führen wir mit unseren Level 1i Dashboards im BinDoc Cube und den Reform-Checks durch. Viele Beispiele aus unserer Bilanzdatenbank bestätigen, dass kleine Krankenhäuser durchaus wirtschaftlich geführt werden können. Die zusätzliche Mitfinanzierung der Investitionskosten durch die Länder, macht die Transformation deutlich attraktiver!