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Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV)

Was sind sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen?

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) sind eine neue Versorgungsform im deutschen Gesundheitswesen, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gesetzlich eingeführt wurde. Sie sollen ambulante und stationäre Behandlungsangebote unter einem Dach vereinen - mit dem Ziel, insbesondere in strukturschwachen Regionen eine durchgängige, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Rechtsgrundlage ist § 6b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), ergänzt durch die Regelungen im KHVVG.

Welche Rolle spielen süV in der Krankenhausreform?

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bilden das institutionelle Fundament für eine patientenorientierte und ressourcenschonende Versorgung. Sie stehen für:

  • die gezielte Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsformen
  • die Abkehr von rein sektoral organisierten Leistungen
  • neue Kooperationsmodelle zwischen niedergelassenen Ärzt:innen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • eine klare Priorisierung regionaler Versorgungsbedarfe
SüV mit stationären Betten gelten als Krankenhäuser der Versorgungsstufe Level 1i gemäß Krankenhausplanungsrecht.

Wie ist die süV gesetzlich definiert?

Laut § 6b KHG handelt es sich bei süV um Einrichtungen, die:

  • ambulante und stationäre Leistungen aus einer Hand oder im kooperativen Verbund erbringen
  • über eine Zulassung nach § 108 Nummer 2 SGB V verfügen
  • nicht an der Notfallversorgung nach dem G-BA-Stufenkonzept teilnehmen
  • eine begrenzte Bettenanzahl aufweisen
  • mit Vertragsärzt:innen oder angestellten Ärzt:innen kooperieren können
  • in die regionale Krankenhausplanung der Länder eingebunden sind

Welche Leistungen dürfen süV erbringen?

Gemäß KHVVG und KHG können süV folgende Leistungen anbieten:

  • stationäre Basisversorgung (z. B. Innere Medizin, Geriatrie, Allgemeinmedizin)
  • ambulante Behandlungen (z. B. über Ermächtigungen, MVZ)
  • belegärztliche Leistungen
  • Leistungen aus dem AOP-Katalog
  • Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V
  • Pflegeleistungen gemäß SGB V und SGB XI (ohne stationäre Langzeitpflege)

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der Krankenhausplanung der Länder.

Wie erfolgt die Vergütung von süV?

Die Finanzierung ist mehrstufig geregelt, vgl. § 6c KHEntgG:

1. Übergangsphase bis Ende 2026
Stationäre Leistungen werden über DRG, ambulante über EBM oder GOÄ abgerechnet.

2. Ab 1. Januar 2027: Einführung von Tagessätzen
Krankenhäuser können wählen zwischen:

  • einem Tagessatz inklusive ärztlicher Leistungen (Ärzte angestellt)
  • einem Tagessatz exklusive ärztlicher Leistungen (Vergütung über EBM/GOÄ)

In beiden Modellen enthalten sind Pflegeleistungen, Infrastrukturkosten und Vorhaltung.

3. Ab 1. Januar 2029: Einführung sektorenübergreifender Hybrid-DRGs
Hybrid-DRGs sollen ambulante und stationäre Leistungen in einem einheitlichen Abrechnungssystem abbilden - mit dem Ziel, sektorunabhängig und leistungsgerecht zu vergüten.

Welche Voraussetzungen müssen süV erfüllen?

Laut § 6b KHG müssen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie verfügen über eine Zulassung nach § 108 Nummer 2 SGB V.

  • Sie erbringen stationäre Krankenhausleistungen.

  • Sie verknüpfen ambulante und stationäre Leistungen organisatorisch und räumlich.

  • Sie verfügen über geeignete personelle und strukturelle Voraussetzungen.

  • Sie sind Teil der Landeskrankenhausplanung.

  • Sie verfügen über eine klar definierte, begrenzte Bettenstruktur.

Welche Einrichtungen gelten künftig als süV?

Welche konkreten Einrichtungen künftig als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) anerkannt werden, entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Krankenhausplanung gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 KHG.

Das Gesetz nennt keine festen Typen oder Modelle, sondern definiert in § 6b KHG allgemeine Voraussetzungen: Eine süV muss stationäre Leistungen erbringen, ambulante und stationäre Versorgungsangebote strukturell verknüpfen, über eine geeignete Infrastruktur verfügen und in die regionale Planung eingebunden sein.

Zur Einordnung: In früheren Reformpapieren - etwa im Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 - wurden Beispiele wie Regionale Gesundheitszentren (RGZ), Integrierte Gesundheitszentren (IGZ) oder bettenführende Primärversorgungszentren (PVZ) diskutiert. Diese Konzepte gelten heute als mögliche Orientierung, sind jedoch nicht Bestandteil der gesetzlichen Definition.

Was ist der Unterschied zwischen süV und klassischen Krankenhäusern?

Merkmal

Klassisches Krankenhaus

süV / Level 1i

Notfallversorgung

Teilnahme G-BA-Stufenkonzept

keine Teilnahme

Leistungsangebot

umfassend

auf Basisversorgung fokussiert

Bettenstruktur

i. d. R. groß

reduziert und klar definiert

Sektorenzuschnitt

stationär

ambulant + stationär

Vergütung

DRG-basiert

künftig Hybrid-DRG

Zeitliche Umsetzung im Überblick

  • ab 2025: KHVVG tritt in Kraft (gesetzliche Grundlage für süV)
  • ab 2026: Länderplanung kann süV berücksichtigen
  • bis 31.12.2026: Übergangsphase mit DRG-/EBM-Abrechnung
  • ab 01.01.2027: Einführung Tagessatzmodelle
  • ab 01.01.2029: Hybrid-DRG-System für süV verbindlich

Praxisbezug

Einblicke in die praktische Umsetzung liefern z. B. eine landesweite Machbarkeitsstudie zur Telemedizin in Baden-Württemberg sowie unsere datenbasierte Versorgungsanalyse. Diese zeigen auf, wie sektorenübergreifende Versorgungsmodelle bereits heute datenbasiert geplant, analysiert und verbessert werden können.

Warum sind süV ein zentraler Bestandteil der künftigen Versorgungslandschaft?

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ermöglichen eine niedrigschwellige, strukturierte und regionale Patientenversorgung. Sie gelten als Schlüsselmodell für die Umsetzung der Krankenhausreform in ländlichen Regionen, entlasten bestehende Klinikstrukturen und schaffen neue Formen interdisziplinärer Zusammenarbeit.

Sie stehen für eine neue Versorgungslogik, die auf die sektorenübergreifende Bündelung von Ressourcen, die Stabilisierung der wohnortnahen Versorgung und die Reduzierung von Schnittstellenproblemen ausgerichtet ist.

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