Krankenhaus Level 1i (KHVVG)
Was ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe Level 1i?
Krankenhäuser der Versorgungsstufe Level 1i sind nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine neu geschaffene Kategorie stationärer Versorgungseinrichtungen. Sie stehen zwischen klassischer stationärer Versorgung und ambulantem Sektor und sollen insbesondere die medizinische Grundversorgung in ländlichen Regionen stärken.
Diese Einrichtungen zählen zur neuen Versorgungsform der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV), sind jedoch klar als Level 1i-Krankenhäuser mit eigenem Versorgungsauftrag und strukturellen Kriterien definiert. Sie verfügen über Betten, erbringen stationäre Leistungen, nehmen aber nicht an der gestuften Notfallversorgung teil.
Welche Leistungen dürfen Level 1i-Krankenhäuser erbringen?
Der gesetzlich geregelte Leistungskatalog für Krankenhäuser der Versorgungsstufe Level 1i umfasst:
- stationäre Basisversorgung, z. B. in Innerer Medizin, Allgemeinmedizin, Geriatrie, Chirurgie
- belegärztliche Versorgung
- ambulante Leistungen im Rahmen vertragsärztlicher Ermächtigungen
- Leistungen aus dem AOP-Katalog
- Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V
- Pflegeleistungen nach SGB V und SGB XI (ohne stationäre Langzeitpflege)
Der konkrete Leistungsumfang wird von den Ländern im Rahmen der Krankenhausplanung zugewiesen.
Was unterscheidet Level 1i-Krankenhäuser von klassischen Krankenhäusern?
Level 1i-Krankenhäuser verfügen über stationäre Strukturen, bieten aber keine Notfallversorgung. Sie kombinieren ambulante und stationäre Leistungen in integrierten Abläufen. Der Fokus liegt auf planbaren Behandlungen, regionaler Einbindung und Kooperation mit niedergelassenen Ärzt:innen. Damit unterscheiden sie sich strukturell und funktional von allgemeinen Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gemäß § 6b KHG müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, um als Level 1i-Krankenhaus zugelassen zu werden:
- Zulassung nach § 108 Nr. 2 SGB V
- Erbringung stationärer Leistungen mit klar definierten, begrenzten Betten
- Kombination ambulanter und stationärer Versorgung
- geeignete personelle und räumliche Infrastruktur
- Integration in die regionale Krankenhausplanung
- keine Beteiligung an der Notfallversorgung (G-BA-Stufenkonzept)
Wie erfolgt die Vergütung von Level 1i-Krankenhäusern?
Die Vergütung ist in § 6c KHEntgG geregelt und erfolgt in drei Stufen:
1. Übergangsphase (bis 31. Dezember 2026):
DRG-Abrechnung für stationäre und EBM/GOÄ-Abrechnung für ambulante Leistungen.
2. Tagessatzvergütung (ab 1. Januar 2027):
Zwei Modelle:
- inkl. ärztlicher Leistung: Klinik beschäftigt ärztliches Personal – Vergütung über einheitlichen Tagessatz.
- exkl. ärztlicher Leistung: Tagessatz deckt Pflege/Vorhaltung, ärztliche Leistung separat über EBM/GOÄ.
3. Hybrid-DRG-System (ab 1. Januar 2029):
Einführung einer einheitlichen, sektorenübergreifenden Vergütung. Ambulante und stationäre Leistungen werden gemeinsam über Hybrid-DRGs abgerechnet - unabhängig vom Setting.
Welche Rolle spielt die Landeskrankenhausplanung?
Die Entscheidung, ob und wo Level 1i-Krankenhäuser entstehen, treffen die Bundesländer im Rahmen ihrer Krankenhausplanung. Sie analysieren regionale Versorgungslücken, definieren die zu erfüllenden Leistungsgruppen und steuern die Zuweisung auf Basis bundeseinheitlicher Qualitätsvorgaben. Die operative Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den Trägern und Kassen.
Welche Ziele verfolgt das Modell?
Level 1i-Krankenhäuser sollen:
- medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen sicherstellen
- sektorenübergreifende Behandlungsformen ermöglichen
- Ambulantisierung gezielt unterstützen
- ökonomischen Druck von hochspezialisierten Zentren nehmen
- Kooperationen mit niedergelassenen Praxen stärken
Sie gelten als Schlüsselbaustein der Krankenhausreform und stehen für eine neue Versorgungslogik im deutschen Gesundheitswesen.
Welche Zeitpunkte sind gesetzlich relevant?
Die Einführung erfolgt stufenweise:
- ab Inkrafttreten des KHVVG (voraussichtlich 2025): Grundlage für Zulassung und Planung
- ab 1. Januar 2027: Abrechnung über pauschale Tagessätze
- ab 1. Januar 2029: verpflichtende Einführung der Hybrid-DRGs
Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Warum ist das Modell Level 1i zukunftsweisend?
Die neue Versorgungsstufe ist ein zentraler Hebel der Reformstrategie, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Versorgungslücken gezielt zu schließen. Durch die Kombination ambulanter und stationärer Leistungen in regional eingebundenen Einheiten schaffen Level 1i-Krankenhäuser eine patientennahe, integrierte Gesundheitsversorgung.
Einblicke in die praktische Anwendung liefern z. B. eine landesweite Machbarkeitsstudie zur Telemedizin in Baden-Württemberg sowie unsere datenbasierte Versorgungsanalyse.