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Krankenhaus Level 1i

Was ist ein Level 1i Krankenhaus?

Gemäß dem Eckpunktepapier zwischen Bund und Ländern vom 10. Juli 2023 sind Level 1i-Krankenhäuser sektorenübergreifende Versorger, die als Plankrankenhäuser nach § 108 Nummer 2 SGB V gelten, sofern sie stationäre Leistungen erbringen. Sie repräsentieren ein hybrides Modell und umfassen Einrichtungen wie bettenführende Primärversorgungszentren (PVZ), Regionale Gesundheitszentren (RGZ), integrierte Gesundheitszentren (IGZ) oder andere ambulant-stationäre Zentren.

Ziele und Funktionen von Level 1i Krankenhäusern

  • Aus- und Weiterbildung: Level 1i-Krankenhäuser spielen eine wichtige Rolle in der ärztlichen und pflegerischen Aus- und Weiterbildung, um diese Modelle für Pflegekräfte und Ärzte in der Ausbildung attraktiver zu machen.
  • Notfallversorgung: Diese Krankenhäuser nehmen nicht an der Notfallversorgung gemäß dem G-BA Notfallstufenkonzept teil. Dadurch werden Ressourcen gezielter eingesetzt und die Patientenversorgung optimiert.

Planungshoheit und Entscheidungsgewalt

  • Planung durch die Länder: Die Einteilung von Level 1i Krankenhäusern liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
  • Ärztliche Kompetenz: Diese kann durch Krankenhauspersonal oder durch Vertrags- und Hausärzte sichergestellt werden.

Leistungen von Level 1i Krankenhäusern

Gemäß dem Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 umfasst der Leistungsumfang:

  • Stationäre Leistungen: Allgemeinmedizin, Geriatrie, Innere Medizin und Chirurgie.
  • Ambulante Leistungen: Im Rahmen vertragsärztlicher Ermächtigungen.
  • AOP-Katalog: Leistungen aus dem ambulanten Operieren.
  • Hybrid-DRGs: Nach § 115f SGB V.
  • Belegärztliche Leistungen.
  • Pflegeleistungen: Leistungen nach SGB V oder SGB XI (keine stationäre Langzeitpflege).

Der konkrete Leistungsumfang wird auf Ortsebene zwischen den Vertragsparteien geregelt.


Wie werden die Leistungen von Level 1i Krankenhäusern vergütet? 

Abbildung 3 Vergütung Level 1i Krankenhäuser
Vergütung Level 1i Krankenhäuser

Die Vergütung erfolgt in drei Phasen:

1. Übergangsphase: Stationäre DRGs und ambulante Leistungen werden getrennt abgerechnet.

2. Tagessatzmodell: Einführung stationärer Tagessätze zur Abrechnung.

Tagessatz inklusive ärztlicher Anteil:

Kosten für stationäre Pflege.

Vorhaltung der Leistung.

Vergütung für festangestellte Ärzte.

Tagessatz exklusiv ärztlicher Anteil:

Kosten für stationäre Pflege.

Vorhaltung der Leistung.

Ärzte rechnen nach EBM oder GOÄ ab.

3. Endphase: Einführung sektorenübergreifender Vergütung durch Hybrid-DRGs.

 

Bedeutung von Level 1i Krankenhäusern

Level 1i Krankenhäuser sind ein zentraler Bestandteil der Krankenhausreform. Sie stärken die sektorenübergreifende und integrierte Gesundheitsversorgung, entlasten Kliniken von Bürokratie und ökonomischem Druck und sichern die flächendeckende medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten.

 

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