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Qualitätsbericht

Qualitätsbericht

Um die Qualität der Behandlung transparent zu machen, sind die Krankenhäuser seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Seither informieren sie nach einem vorgegebenen Raster über ihre Arbeit. Die Inhalte der Qualitätsberichte werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben. Der G-BA legt nicht nur fest, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Er beschließt auch Maßnahmen der Qualitätssicherung und entwickelt sie stetig weiter. Seit 2014 müssen die Krankenhäuser jährlich Qualitätsberichte veröffentlichen. Zuvor war das alle zwei Jahre Pflicht.

  • Teil A (Allgemeine Informationen über das Krankenhaus):
    Hier informiert das Krankenhaus über seinen Aufbau und sein Angebot. Darunter versteht man vor allem die Ausstattung der Krankenhäuser und die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch medizinisch-pflegerische Angebote wie Bewegungstherapie oder nicht medizinische Angebote wie ein Dolmetscherdienst und Angaben zur Barrierefreiheit werden aufgelistet.
  • Teil B (Struktur und Leistungsdaten des Krankenhauses):
    In diesem Teil werden alle Abteilungen des Krankenhauses aufgelistet („Struktur und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen“). Hier kann man prüfen, ob das Krankenhaus über die gesuchte Fachkompetenz verfügt. Nicht jedes Krankenhaus hat etwa eine Intensivstation, eine Urologie oder eine Kinderabteilung. Außerdem erfährt man mehr über die jeweilige Fachabteilung, etwa über ihre medizinischen Leistungen, die Zahl der Behandlungen und die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie die Aus- und Weiterbildung des Pflegepersonals.
  • Teil C (Qualitätssicherung):
    Dies ist der Kern des Qualitätsberichts. Hier geht es um die Bewertung der erbrachten Leistungen und weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung. Im Jahr 2013 wurde die Qualität in 30 sogenannten Leistungsbereichen geprüft. In diesen Leistungsbereichen werden gleiche oder ähnliche medizinische und pflegerische Leistungen zusammengefasst.

Kliniksuchmaschienen für Qualitätsberichte

Folgende Links verweisen auf einige der Kliniksuchmaschinen, über die Informationen über einen Qualitätsbericht aufgerufen werden kann. Solche Suchmaschinen werden unter anderem von Krankenkassen und ihren Verbänden, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie Patientenorganisationen auf ihren Internetseiten zu Verfügung gestellt. 

Kliniksuchmaschine:

Nähere Information zum Thema Datenerhebung zur Qualitätssicherung und Qualitätsbericht der Krankenhäuser bietet die Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses.