Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Was ist das KHVVG?
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein zentrales Reformgesetz der deutschen Krankenhauspolitik. Es zielt darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung nachhaltig zu verbessern, die Vergütungsstrukturen zu reformieren und die Krankenhauslandschaft effizienter zu gestalten. Durch bundeseinheitliche Vorgaben, spezifische Qualitätskriterien und neue Finanzierungsmechanismen wie Vorhaltebudgets und Transformationsfonds setzt das KHVVG neue Maßstäbe in der Krankenhausplanung und -steuerung.
Hintergrund und Ziele des KHVVG
Das Gesetz wurde vor dem Hintergrund eines wachsenden Bedarfs an qualitativ hochwertiger und flächendeckender Versorgung entwickelt. Gleichzeitig sollen wirtschaftliche Fehlanreize, die auf einer rein fallzahlbasierten Vergütung beruhen, beseitigt werden. Die zentralen Ziele des KHVVG sind:
- Sicherstellung der Versorgungsqualität: Einführung bundeseinheitlicher Qualitätskriterien.
- Effizienzsteigerung: Förderung von Spezialisierung und bedarfsorientierter Versorgung.
- Reform der Vergütungsstrukturen: Einführung der Vorhaltevergütung zur Sicherstellung von Krankenhauskapazitäten.
- Strukturreform: Anpassung der Krankenhauslandschaft durch Leistungsgruppen und regionale Planung.
Das KHVVG wurde am 17. Oktober 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet, am 22. November 2024 vom Bundesrat gebilligt und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Kernbestandteile des KHVVG
1. Leistungsgruppen
- Definition: Einteilung der Krankenhausleistungen in 65 bundeseinheitliche Leistungsgruppen.
- Qualitätskriterien: Jede Leistungsgruppe ist mit spezifischen Anforderungen an Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität hinterlegt.
- Zuweisung: Leistungsgruppen werden von den Landesbehörden auf Basis der Qualitätsanforderungen zugewiesen.
- Ziel: Sicherstellung einer hohen medizinischen Versorgungsqualität und gezielte Spezialisierung.
- Details: Mehr zu Leistungsgruppen hier
2. Vorhaltebudgets (Vorhaltevergütung)
- Ziel: Sicherstellung der Krankenhauskapazitäten unabhängig von Fallzahlen.
- Berechnung: Ermittlung der Budgets auf Grundlage der zugewiesenen Leistungsgruppen und regionalen Versorgungsbedarfs.
- Kopplung: Die Vorhaltevergütung ist an die Erfüllung der Qualitätsanforderungen gebunden.
- Details: Mehr zu Vorhaltebudgets hier
3. Transformationsfonds
- Volumen: Bereitstellung von bis zu 50 Milliarden Euro bis 2035.
- Zweck: Unterstützung von strukturellen Anpassungen in der Krankenhauslandschaft, z. B. Umwandlung in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen.
- Finanzierung: Je zur Hälfte aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Eigenmitteln der Länder.
- Details: Mehr zum Transformationsfonds hier
4. Qualitätssicherung
- Bundeseinheitliche Standards: Einführung von Qualitätskriterien für alle Leistungsgruppen.
- Prüfung: Überwachung der Einhaltung durch den Medizinischen Dienst.
- Kooperationen: Qualitätsanforderungen können durch Verbünde oder Kooperationen erfüllt werden.
5. Mindestvorhaltezahlen
- Definition: Krankenhäuser müssen eine Mindestanzahl an Behandlungsfällen pro Leistungsgruppe nachweisen.
- Anpassung: Die Zahlen werden jährlich überprüft und können durch Kooperationen zwischen Krankenhäusern angepasst werden.
6. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
- Ziel: Förderung von Einrichtungen, die stationäre und ambulante Leistungen kombinieren.
- Beispiele: Kurzzeitpflege, medizinisch-pflegerische Versorgung.
Planungshoheit der Länder
Die Planungshoheit der Länder bleibt auch unter dem KHVVG gewahrt. Die Landesbehörden entscheiden weiterhin über die Zuweisung von Leistungsgruppen und die Krankenhausplanung. Dies gewährleistet eine regionale Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse der Bevölkerung.
Datengrundlage und Umsetzung
- Datenquellen: Die Analysen basieren auf Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie Bevölkerungsdaten des statistischen Bundesamtes.
- Digitale Prüfung: Einführung eines zentralen Datenbanksystems zur Unterstützung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst.
- Regionale Unterschiede: Das Gesetz sieht flexible Anpassungen auf Grundlage regionaler Versorgungsbedarfe vor.
Zusammenhang mit anderen Begriffen
Das KHVVG ist eng mit anderen Konzepten und Regelungen verknüpft, darunter:
- Leistungsgruppen: Grundlage für die Strukturierung und Qualitätssicherung der Krankenhausversorgung.
- Vorhaltebudgets: Finanzierungsmechanismus zur Sicherung der Krankenhauskapazitäten.
- Transformationsfonds: Unterstützungsinstrument für strukturelle Anpassungen.
Zusammenfassung: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist eine umfassende Reform des deutschen Krankenhauswesens. Es legt den Fokus auf Qualität, Effizienz und bedarfsorientierte Planung. Durch die Einführung von Leistungsgruppen, Vorhaltebudgets und Transformationsfonds schafft es eine moderne, zukunftsfähige Krankenhauslandschaft. Die enge Verknüpfung von Qualitätsanforderungen und finanziellen Anreizen sorgt für eine nachhaltige Verbesserung der Krankenhausversorgung in Deutschland.