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Versicherungspflichtgrenze

Definition Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist eine Einkommensgrenze, die festlegt, ab welchem Bruttoeinkommen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu befreien und in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Diese Grenze bestimmt also, ob jemand versicherungspflichtig oder versicherungsfrei in der GKV ist. 

Höhe der Versicherungspflichtgrenze 

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst und richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen der gesetzlich Versicherten in Deutschland. Wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann er sich von der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, sofern er die anderen Voraussetzungen für die PKV erfüllt. 

Für das Jahr 2024 lag die Versicherungspflichtgrenze bei einem Bruttojahreseinkommen von 69.300 Euro. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die mehr als dieses Einkommen verdienen, nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV sind und in eine private Krankenversicherung wechseln können.

 

Abbildung: Entwicklung Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2001-2024

 

Entwicklung Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2001-2024

Quelle: Eigene Darstellung

 

Wen betrifft die Versicherungspflichtgrenze? 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Versicherungspflichtgrenze nur für Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung gilt. Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von ihrem Einkommen in der PKV versichern. Zudem können Arbeitnehmer, die bereits privat versichert sind, in der Regel nicht mehr in die GKV zurückkehren, es sei denn, sie erfüllen spezielle Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine dauerhafte Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze. 

 

Unterschied Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 

Die Versicherungspflichtgrenze ist von der Beitragsbemessungsgrenze zu unterscheiden.  

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensgrenze, bis zu der die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (einschließlich der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung) berechnet werden. Das bedeutet, dass die Beiträge, die ein Arbeitnehmer auf sein Einkommen zahlen muss, aufgrund dieser Grenze begrenzt bzw. gedeckelt sind. 

Überschreitet das Einkommen eines Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze, so werden auf den übersteigenden Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben. Dies gilt jedoch nicht für die Einkommensarten, die von der Sozialversicherung befreit sind, wie z.B. Kapitaleinkünfte.