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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 

Die GKV ist das größte Krankenversicherungssystem in Deutschland und für die Mehrheit der Bevölkerung obligatorisch. Sie richtet sich an Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze). Selbstständige und einige weitere Berufsgruppen können sich ebenfalls freiwillig in der GKV versichern. 

Die Beiträge zur GKV werden hauptsächlich in Form von prozentualen Anteilen des Bruttoeinkommens finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge, wobei Arbeitgeber in der Regel einen festen Prozentsatz des Einkommens des Arbeitnehmers übernehmen. 

Die Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und umfassen eine breite Palette von medizinischen Dienstleistungen, von Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bis hin zu verschriebenen Medikamenten. Patienten müssen in der Regel nur eine Zuzahlung für bestimmte Leistungen leisten. 

 

Besonderheit: Familienversicherung 

In der GKV können Ehepartner und Kinder von GKV-Versicherten in der Regel kostenfrei mitversichert werden. Die Familienversicherung in der GKV ist eine wichtige soziale Absicherung und ermöglicht es Familien, die Krankenversicherungskosten zu reduzieren, indem sie nicht für jedes Familienmitglied separate Beiträge zahlen müssen. 

Die PKV in Deutschland bietet keine Familienversicherung im Sinne der GKV an. In der PKV sind Familienmitglieder normalerweise individuell versichert, das heißt, jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag und zahlt separate Beiträge entsprechend seinem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Versicherungsschutz. Einige private Krankenversicherer bieten Familienrabatte an, um die Versicherung für Familien erschwinglicher zu gestalten. Kinder können in der PKV normalerweise bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert werden, wenn mindestens ein Elternteil privat versichert ist. 

 

Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit 

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Beitragsbemessungsgrenze genannt, bestimmt, wer in die GKV aufgenommen werden muss, während die Versicherungsfreiheit für diejenigen gilt, die sich privat versichern können.