Die nachstationäre Krankenhausbehandlung wird von zugelassenen Krankenhäusern ohne Unterkunft und ohne Verpflegung durchgeführt. Sie soll dazu beitragen, dass im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung der Behandlungserfolg gesichert wird. Die Dauer von sieben Tage darf nicht überschritten werden. Für die Verordnung der Krankenhausbehandlung ist eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt zuständig. Bei der nachstationären Krankenhausbehandlung bedarf es keine Aufnahme der Patientinnen oder Patienten in die Klinik.
Quelle:
www.eu-patienten.de