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Hybrid DRGs

Definition Hybrid DRGs 

Die Einführung von Hybrid DRGs ist zum 1. Januar 2024 geplant.

Die Hybrid DRGs stellen eine sektorengleiche Vergütung für medizinische Leistungen dar, unabhängig davon, ob die Leistungen im stationären oder im ambulanten Bereich erbracht wurden. Diese innovative Form der Vergütung zielt darauf ab, die Qualität der medizinischen Versorgung weiter zu verbessern und den Patienten eine nahtlose und effiziente Behandlung zu bieten.

Die Einführung der Hybrid-DRGs verfolgt das Ziel, die Ambulantisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Durch die Möglichkeit, medizinische Leistungen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich abzurechnen, wird eine flexiblere Behandlung ermöglicht. Dies ist besonders vorteilhaft für Patienten, die nicht zwingend eine stationäre Aufnahme benötigen, aber dennoch medizinische Versorgung benötigen.

Ein weiterer Vorteil der Hybrid-DRGs ist die Entlastung des Pflegepersonals. Durch die verstärkte ambulante Versorgung werden weniger Patienten stationär aufgenommen, was zu einer Reduzierung der Arbeitsbelastung führt. Dadurch können sich die Pflegekräfte intensiver um die Betreuung und Versorgung der Patienten kümmern und eine höhere Qualität der Pflege gewährleisten.

Darüber hinaus trägt die Einführung der Hybrid-DRGs zur Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Durch eine sektorengleiche Vergütung werden die Kosten transparenter und besser vergleichbar. Dies ermöglicht eine effizientere Ressourcenplanung und eine optimierte Verteilung der finanziellen Mittel. Die Hybrid-DRGs fördern somit eine nachhaltige und kosteneffiziente Gesundheitsversorgung.

Die geplanten Hybrid-DRGs bieten eine Vielzahl von Vorteilen für Patienten, medizinisches Fachpersonal und das Gesundheitssystem insgesamt. Sie werden die Ambulantisierung vorantreiben, das Pflegepersonal entlasten und die Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Mit der Einführung der Hybrid-DRGs wird eine moderne und zukunftsorientierte Vergütungssystematik geschaffen, die eine hochwertige und patientenorientierte Versorgung gewährleistet.

  

Berechtigung zur Leistungserbringung und Abrechnung 

Zur Erbringung und Abrechnung von Hybrid-DRGs sind folgende Leistungserbringer berechtigt: 

  • Teilnehmende Vertragsärztinnen und Vertragsärzte 
  • Medizinische Versorgungszentren 
  • Belegärztinnen und Belegärzte 
  • Krankenhäuser 

 

Leistungsübersicht 

Der vom BMG vorgegebene Startkatalog definiert die Leistungen, welche ab dem 1. Januar 2024 über die Hybrid DRGs abgerechnet werden. Dabei handelt es sich um über 200 Leistungen welche unter die folgenden fünf Leistungsbereiche fallen: 

  • Bestimmte Hernieneingriffe 
  • Entfernung von Harnleitersteinen 
  • Ovariektomien 
  • Arthrodesen der Zehgelenke 
  • Exzision eines Sinus pilonodalis