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Hybrid DRGs

Definition Hybrid DRGs 

Die Einführung von Hybrid DRGs ist zum 1. Januar 2024 geplant. 

Die Hybrid DRGs stellen eine sektorengleiche Vergütung für medizinische Leistungen dar, unabhängig davon, ob die Leistungen im stationären oder im ambulanten Bereich erbracht wurden.

Damit zielt der Einführung der Hybrid-DRGs darauf ab, die Ambulantisierung zu beschleunigen, das Pflegepersonal zu entlasten und die Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. 

  

Berechtigung zur Leistungserbringung und Abrechnung 

Zur Erbringung und Abrechnung von Hybrid-DRGs sind folgende Leistungserbringer berechtigt: 

  • Teilnehmende Vertragsärztinnen und Vertragsärzte 
  • Medizinische Versorgungszentren 
  • Belegärztinnen und Belegärzte 
  • Krankenhäuser 

 

Leistungsübersicht 

Der vom BMG vorgegebene Startkatalog definiert die Leistungen, welche ab dem 1. Januar 2024 über die Hybrid DRGs abgerechnet werden. Dabei handelt es sich um über 200 Leistungen welche unter die folgenden fünf Leistungsbereiche fallen: 

  • Bestimmte Hernieneingriffe 
  • Entfernung von Harnleitersteinen 
  • Ovariektomien 
  • Arthrodesen der Zehgelenke 
  • Exzision eines Sinus pilonodalis