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DRG-Forum 2022 - Part 2: DRG-System 2022

DRG-System 2022

Krankenhausfinanzierung nach dem Rettungsschirm ohne Netz und doppelten Boden?

  • Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer, InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
  • Dr. Roland Laufer, Geschäftsführer, Dezernat II Krankenhausfinanzierung und -planung, Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter, Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband
  • Ferdinand Rau Leiter, Referat Wirtschaftliche Fragen der Krankenhäuser, Bundesministerium für Gesundheit
  • Moderation: Dr. Andreas Tecklenburg, Vorsitzender der Geschäftsführung, Marienhaus Kliniken GmbH, Geschäftsführung, Marienhaus Holding GmbH

Das mit Spannung erwartete Update zur Krankenhausfinanzierung und DRG-Kalkulation gehört traditionell zu den Highlights des DRG-Forums. Auch in diesem Jahr wurden wichtige Neuigkeiten verkündet und kontrovers zwischen den Rednern diskutiert.

Die Referenten zur Krankenhausfinanzierung waren auch im Jahr 2022 bekannte Gesichter, die das DRG-System seit Jahren prägen.

Den Auftakt machte wie jedes Jahr Dr. Frank Heimig. In seinem Vortrag ging er auf die Weiterentwicklung des Entgeltsystems 2023, das Pflegepersonal sowie den Schlichtungsausschuss ein. Ein zentrales Thema stellt nach Heimig die Weiterentwicklung des DRG-System nach den Corona-Pandemie dar, da der Fallzahlrückgang um mehr als 13% zu einem deutlichen Anstieg der Fallkosten führt. Im Jahr 2021 stabilisierten sich die Fallzahlen nach dem dramatischen Rückgang in 2020 auf niedrigem Niveau.

Wie sich der Fallzahlrückgang und die dadurch fehlende Fixkostendegression auf die die durchschnittlichen Fallkosten auswirkt, veranschaulichte an eindrucksvollen zahlen: Vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 kam es zu einem Kostenanstieg von 12,17% in DRGs ohne Fallzahlrückgang. Ein zusätzlicher Fallzahlrückgang um -10% ist mit einem zusätzlichen Kostenanstieg von +1,7% verbunden. Für die die Weiterentwicklung des Systems kommt erschwerend hinzu, dass diejenigen Fälle, die im Krankenhaus geblieben sind, andere sind als vorher. Es gab also sowohl einen Rückgang an Fällen als auch eine andere Zusammensetzung. Betrachtet man die Fallkosten so ist laut Heimig zu erkennen, dass durch den Rückgang der „aufschiebbaren Leistungen“ im Ergebnis die durchschnittlichen Fallkosten von tendenziell einfacheren Leistungen relativ stärker steigen als diejenigen von tendenziell komplexeren Leistungen.

Für die Weiterentwicklung des Entgeltsystems 2023 hält das InEK auch eine umfassende Analyse der Sachkosten für notwendig, da aktuell keine eindeutigen Trends erkennbar seien. Ebenfalls wichtig vor allem für einzelne Krankenhäuser ist eine Homogenisierung des „Katalogeffektes“. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die durchschnittlichen Fallkosten zeigt teilweise eine hohe Variabilität. Auf der DRG-Ebene ist die Streuung sehr ausgeprägt, während sich auf Krankenhausebene mehr und mehr verschwindet.

Für hoch spezialisierte Kliniken kann dies allerdings ein großes Risiko darstellen und sollte deshalb vom InEK auch homogenisiert werden. Hier sieht Heimig drei Lösungsmöglichkeiten:

  • Fortschreibung des Katalogs 2022 mit geringen klassifikatorischen Anpassungen
  • Katalog mit allgemeiner Dämpfung des kostenrechnerischen Effekts
  • Katalog mit spezifischer Dämpfung in den Leistungsbereichen, bei denen 2023 wieder mit Fallzahlsteigerungen gerechnet werden kann.

Die Umsetzung der dritten Lösungsmöglichkeiten erscheint unter Beachtung der Risiken für die Krankenhäuser am wahrscheinlichsten.

Kurz widmet sich Heimig auch dem Thema Hybrid-DRGs, das derzeit vor allem im politischen Diskurs kursiert. Wann diese eingeführt werden könnten und welche Bereiche sie konkret betreffen, konnte der Leiter des InEK aber auch nicht beantworten. Viele Abgrenzungsfragen auf der Leistungs- und Kostenseite seien nach Heimig noch offen.

Als zweiter Referent trat Ferdinand Rau ans Rednerpult. Im Fokus seines Vortrags standen die Ausgleichszahlungen, die der Bund im Rahmen der Corona-Pandemie geleistet hat. In Summe rechnete Rau vor, seien bislang Ausgleichszahlungen für Intensivbetten und Versorgungsaufschlag in Höhe von 19,1 Mrd. Euro an die Krankenhäuser ausgezahlt worden. Trotz dieser eindrucksvollen Zahlen wurde nicht ganz deutlich, ob die Intension dieser Zahlen die umfassende Hilfe des Bundes sein sollte, oder ein deutliches Signal an die Krankenhäuser sein sollte, dass die fehlenden Einnahmen ausreichend kompensiert wurden. Der Ausblick auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages auf die damit verbundenen Auswirkungen auf die Krankenhausplanung und -finanzierung blieben sehr unkonkret. Einiges deutete aber darauf hin, dass der Bund eine Planung in Analogie der NRW-Planung favorisiert, denn Herr Rau führte auf seinen Folien die Planung auf Leistungsgruppen, Versorgungsstufen und Erreichbarkeit an, was durchaus zum aktuellen NRW-Entwurf passt.

Dr. Wulf Dietrich Leber, brachte wie jedes Jahr eine kontroverse Diskussion in Gang. Mit teilweise provokanten Äußerungen machte immer wieder auf den seiner Meinung nach größten Fehler im Rahmen der Weiterentwicklung des DRG-System, den Pflexit, aufmerksam. Zu den aktuellen Themen wie der Weiterentwicklung des DRG-System 2023, empfahl Leber wenig überraschend, dass die fallzahlinduzierten Kostenveränderungen nicht berücksichtig bzw. nur gedämpft berücksichtigt werden sollten. Andere Ursachen wie zum Beispiel die Veränderung der Sachkosten sollte man voll berücksichtigen. Die Pfelgepersonaluntergrenzen hält er für unverzichtbar und ein gutes Intstrument. In diesem Punkt sind sich die meisten Beteiligten einig. Beim Thema Hybrid-DRGs er zum Besten, dass er „ein großer Freund von leistungsorientierter Vergütung“ sei und deshalb nicht davon abgeneigt ist, dass das riesige ambulante Potenzial gehoben wird. Wichtiger als die Einführung von Hybrid DRGs sind Leber an dieser Stelle aber die Neuordnung des AOP-Katalogs.

Als Lezter Redner trat Dr. Roland Laufer, ans Mikrofon. Laufer verwies auf die aktuell schwierige Lage vieler Krankenhäuser. Gemäß des aktuellen DKI-Krankenhausbarometer werden ca. 60% aller Kliniken in 2021 ein Jahresfehlbetrag ausweisen müssen. Die aktuellen Regelungen im Rettungsschirm würden vielen Kliniken nicht mehr ausreichen. Ebenfalls problematisch sieht er die stockenden Verhandlungen der Pflegebudgets, die viele Kliniken in Liquiditätsengpässe treibt. Nur ca. 580 von 1.400 Krankenhäusern haben ein Pflegebudget für das Jahr 2020 vereinbart. Die Verhandlungsdauern betragen oft über 200 Tage.

Für die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung erhofft sich Laufer bundeseinheitliche Vorgaben zu Versorgungsstufen und eine gute Abstimmung mit den Ländern. Darüber hinaus sollten besonders sensible Versorgungsbereiche unterstützt werden. So sollte zum Beispiel der Sicherstellungszuschlag für pädiatrische und geburtshilfliche Abteilungen erweitert und die Notfallstufenpauschale für stationäre Notfallversorgung angehoben werden. Zum heißen Thema Ambulantisierung fordert er einen guten Rahmen, um die Ambulantisierung zu fördern und einen Anreiz zu schaffen. Hierzu sei ein neuer gesetzlicher Rahmen als Grundlage und ein stufenweises Vorgehen erforderlich.


Zum nächsten Teil: DRG-Forum 2022 - Part 3: Reformbaustelle Fallpauschalen

Zum vorherigen Part: DRG-Forum 2022 - Part 1: Politischer Auftakt