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Wahlleistungen

Wahlleistungen in Krankenhäusern sind medizinische Leistungen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen und von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. In Deutschland werden Wahlleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.

Beispiele für Wahlleistungen in Krankenhäusern sind:

  1. Einzelzimmer: Wenn Patienten während ihres Krankenhausaufenthalts ein Einzelzimmer bevorzugen, können sie dies gegen einen zusätzlichen Preis buchen.

  2. Chefarztbehandlung: Wenn Patienten eine Behandlung durch einen Chefarzt wünschen, müssen sie diese Leistung selbst bezahlen.

  3. Zusätzliche Untersuchungen: Wenn Patienten zusätzliche Untersuchungen wünschen, die nicht medizinisch notwendig sind, müssen sie diese selbst bezahlen.

  4. Alternativmedizinische Behandlungen: Behandlungen wie Akupunktur oder Homöopathie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen und müssen von den Patienten selbst bezahlt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Wahlleistungen nicht mit der Qualität der medizinischen Versorgung zusammenhängen. Die gesetzliche Krankenversicherung sichert eine umfassende medizinische Versorgung zu, auch ohne dass Patienten Wahlleistungen in Anspruch nehmen.

Wahlleistungen sind für Krankenhäuser zusätzliche Einnahmen, die sie generieren können. Zusätzlich nehmen sie Erlöse durch das DRG-System ein, durch sogenannte Fallpauschalen.