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Verweildauer

Verweildauer

Als Verweildauer wird bei einer Krankenhausbehandlung die Zeitspanne zwischen dem Aufnahme- und dem Entlassungstag bezeichnet. Dabei wird zwischen

unterschieden. Bis zur Einführung von Fallpauschalen in der Krankenhausvergütung, den Diagnosis Related Groups (DRG), war die Verweildauer in Deutschland im internationalen Vergleich relativ hoch. 

Mittlere Verweildauer

Im Gegensatz zur früheren Abrechnungsform steigen seit der Abrechnung nach Fallpauschalen bei gleichem Erlös die Kosten einer Klinik mit einer längeren Verweildauer eines Patienten im Krankenhaus.  Durch das DRG-System wird eine Mittlere Verweildauer definiert innerhalb der das Krankenhaus je DRG einen Pauschalbetrag für den Patienten erhält. Im Rahmen der Abrechnung wird zusätzlich dazu zwischen der oberen Grenzverweildauer und der unteren Grenzverweildauer unterschieden.

Obere Grenzverweildauer

Befindet sich ein Patient in der oberen Grenzverweildauer (OG), so erhält das Krankenhaus ein tagesbezogener Zuschlag zur DRG-Pauschale. Im Fallpauschalenkatalog (FPK) wird jede einzelne DRG mit gültiger Fallpauschalenvereinbarung und eine jeweilige Bewertungsrelation pro Zuschlagstag ausgewiesen.

Untere Grenzverweildauer

Bei der unteren Grenzverweildauer wird der erste Tag im Fallpauschalenkatalog mit Abschlag berechnet. Wenn also der Patient bis zu diesem Tag oder kürzer im Krankenhaus ist, so muss ein Abschlag pro Tag von der Fallpauschale abgezogen werden.

Mit den Grenzverweildauern soll vermieden werden, dass Patienten zu früh entlassen werden beziehungsweise zu lang im Krankenhaus bleiben.

Als Beispiel dient im folgenden die DRG E79C - Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komp. Diagnose - aus dem BinDoc Code Browser:

Verweildauer - Erstattung:

Verweildauer-1

Erstattung Verweildauer