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Innovationen in der Krankenhausversorgung

FÜR WEN IST DAS WHITE PAPER INTERESSANT?

Das White Paper thematisiert das NUB-Verfahren nach § 6 Abs. 2 KHEntgG. Das Verfahren neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) in der stationären Versorgung wird näher erläutert und anschließend kritisch analysiert.

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EINBLICK IN DAS WHITE PAPER

Innovationen in der Krankenhausversorgung

In allen Bereichen der Wirtschaft werden neue Entwicklungen als Innovationen bezeichnet. Unter
Innovationen versteht man planvolle Erneuerungen von Produkten und Prozessen mit dem Ziel der
Verbesserung von bereits Bestehendem oder der Schaffung von etwas vollständig Neuem. Innovationen sollten bezüglich ihres Nutzens stets mit einem Mehrwert einhergehen. Im Bereich der medizinischen Innovationen findet die Bewertung des Mehrwertes insbesondere anhand der Patientensicherheit und der Wirksamkeit statt. Medizinische Innovationen werden unter dem Begriff "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" - kurz NUB - zusammengefasst.

Finanzierung von medizinischen Leistungen im Krankenhaus

Generell basiert die Krankenhausfinanzierung in Deutschland auf dem dualen Prinzip. Die voll- und teilstationären Leistungen werden über Fallpauschalen, sogenannte Diagnosis Related Groups (DRG) finanziert. Dabei führt das InEK jährlich die Kalkulation der DRG-Fallpauschalen auf Basis der Ist-Kosten einer Stichprobe von deutschen Krankenhäusern durch. Diese retrospektive Kalkulationsmethodik erschwert eine zeitnahe Berücksichtigung von neuen, kostenintensiven Leistungen. Um diese Problematik zu umgehen, wurden unter anderem NUB-Entgelte im Finanzierungssystem implementiert. NUB umfassen dabei nur diejenigen Leistungen, welche weder mit den DRG-Fallpauschalen noch mit Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden, also sowohl Arzneimittel als auch Methoden.

Die NUB werden jährlich individuell zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern verhandelt und unterliegen dabei weder dem Minder- noch dem Mehrausgleich.

Neue Untersuchungs- und Behandlunsgmethoden in der stationären Versorgung

Erbringt ein Krankenhaus eine neue Untersuchungs- und Behanldungsmethode, welche nicht über das DRG-System abgedeckt wird, so kann dieses beim InEK eine NUB-Anfrage nach § 6 Abs. 2 KHEntgG einreichen. ...