Für die Krankenhausplanung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Vor dem Hintergrund der jüngst vom Bund verabschiedeten Krankenhausreform soll diese Planung der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten künftig nicht mehr anhand der Fachabteilungen, sondern über Leistungsgruppen erfolgen.