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Transformationsfonds

Was ist der Transformationsfonds?

Der Transformationsfonds ist ein zentrales Instrument der Krankenhausreform in Deutschland und wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführt. Er dient der gezielten Förderung von Strukturveränderungen im Krankenhausbereich mit dem Ziel, die stationäre Versorgung effizienter, qualitätsorientierter und nachhaltiger auszurichten.

Finanzierung und Umfang

Der Transformationsfonds wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet und stellt über eine Laufzeit von zehn Jahren Fördermittel in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Finanziert wird der Fonds zu gleichen Teilen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (25 Milliarden Euro aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung) und durch Eigenbeteiligungen der Bundesländer (weitere 25 Milliarden Euro).

Hintergrund: Warum wurde der Transformationsfonds eingeführt?

Die Krankenhausreform zielt auf eine tiefgreifende strukturelle Neuausrichtung des deutschen Krankenhauswesens ab. Ein zentrales Problem war die historisch gewachsene Überversorgung mit stationären Kapazitäten - sowohl in Bezug auf die Anzahl der Krankenhäuser als auch auf die verfügbaren Betten. Gleichzeitig blieb die tatsächliche Auslastung vieler Kliniken hinter den Möglichkeiten zurück. Dies führte zu:

  • überhöhten Kosten im Gesundheitswesen, insbesondere im stationären Bereich,

  • ineffizientem Einsatz von medizinischem Fachpersonal,

  • eingeschränkter Spezialisierung und geringerer Versorgungsqualität.

Die Reform verfolgt daher das Ziel, eine leistungsfähige, zukunftsorientierte Krankenhausstruktur zu schaffen, die medizinische Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit miteinander in Einklang bringt. Der Transformationsfonds stellt hierfür die notwendige finanzielle Grundlage bereit, um umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen auf Landes- und Trägerebene zu ermöglichen. Dabei werden gezielt Maßnahmen gefördert, die zur Konzentration von Leistungen, zur Vermeidung von Doppelstrukturen, zur Digitalisierung und zur sektorenübergreifenden Versorgung beitragen.

Wer erhält Fördermittel aus dem Transformationsfonds?

Die Anträge auf Förderung werden von den Bundesländern gestellt. Diese sind verantwortlich für die Weiterleitung der Mittel an geeignete Vorhaben, die auf Ebene von Krankenhausträgern, Verbünden oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Hochschulkliniken umgesetzt werden. Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, die im Einklang mit den Zielen der Krankenhausreform stehen und einen nachhaltigen Beitrag zur strukturellen Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft leisten.

Die 8 Fördertatbestände des Transformationsfonds

Im Rahmen der Krankenhausreform wurden acht zentrale Fördertatbestände definiert. Sie bilden die Grundlage für die finanzielle Unterstützung konkreter Vorhaben zur Neustrukturierung des Krankenhauswesens. Jeder Fördertatbestand adressiert einen spezifischen Bereich des Reformprozesses.

Fördertatbestand 1: Konzentration stationärer Versorgungskapazitäten

Die Förderung zielt auf die Zusammenführung stationärer Kapazitäten an mehreren Standorten ab, um die Qualität der Versorgung zu erhöhen und gleichzeitig Ressourcen effizienter zu nutzen. Durch die Konzentration sollen gesetzlich festgelegte Qualitätskriterien (§135e SGB V) und Mindestvorhaltezahlen (§135f SGB V) erfüllt werden.

Förderfähige Kosten

  • Bauliche Maßnahmen zur strukturellen Anpassung und Erweiterung

  • Anschaffung oder Anpassung medizinischer Großgeräte

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Sicherstellung interoperabler Systeme

  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und Datenintegrität

Voraussetzungen

  • Einbindung von mindestens zwei Krankenhausstandorten
  • Nachweis der Qualitätsverbesserung durch Zentralisierung
  • Bezug zu Leistungen gemäß den gesetzlichen Qualitätsanforderungen

Ausschlüsse

  • Einzelmaßnahmen ohne Strukturwirkung

  • Erhaltungsmaßnahmen ohne grundlegende Veränderung

  • Vorhaben ohne Bezug zur Reformzielsetzung


Fördertatbestand 2: Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (z. B. Level 1i)

Ziel ist die Umstrukturierung von Krankenhausstandorten zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen gemäß §6c KHG, in denen ambulante und stationäre Leistungen bedarfsgerecht gebündelt werden. Dadurch sollen wohnortnahe, integrierte Versorgungsformen gestärkt und die Effizienz gesteigert werden.

Förderfähige Kosten

  • Baumaßnahmen zur infrastrukturellen Anpassung für integrierte Versorgungsmodelle

  • IT-Systeme zur Abbildung sektorenübergreifender Prozesse

  • Investitionen in Sicherheit, Zugänglichkeit und medizinische Infrastruktur

Voraussetzungen

  • Anerkennung als sektorenübergreifende Einrichtung (z. B. gemäß § 6c KHG)

  • Nachweis der Notwendigkeit digitaler Komponenten im Gesamtvorhaben

Ausschlüsse

  • Reine Ambulantisierung ohne Integration stationärer Elemente

  • Maßnahmen außerhalb des Anwendungsbereichs sektorenübergreifender Versorgung


Fördertatbestand 3: Aufbau telemedizinischer Netzwerkstrukturen

Gefördert wird der Aufbau interoperabler, sicherer telemedizinischer Netzwerke zwischen Krankenhäusern, auch mit Blick auf zukünftige Anwendungen wie robotergestützte Telechirurgie. Ziel ist es, die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit standortübergreifend auszubauen und die medizinische Versorgung zu verbessern.

Förderfähige Kosten

  • Beschaffung und Entwicklung interoperabler IT- und Kommunikationssysteme
  • Bauliche Anpassungen zur Einbindung digitaler Infrastrukturen
  • Personalkosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und Implementierung
  • Schulungskosten für die Nutzung digitaler Anwendungen

Voraussetzungen

  • Interoperabilität und Datenschutz müssen gewährleistet sein
  • Nachweis der Anschlussfähigkeit an die Telematikinfrastruktur

Ausschlüsse

  • Baumaßnahmen, die den Gesamtwert der übrigen Investitionen deutlich übersteigen
  • IT-Projekte ohne Sicherheitskonzept oder Anbindungsstrategie

Fördertatbestand 4: Zentrenbildung für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen

Ziel ist der Aufbau spezialisierter Zentren in gemeinsamer Trägerschaft von Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern. Diese Zentren sollen eine koordinierte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen ermöglichen und durch Konzentration von Expertise die Versorgungsqualität verbessern.

Förderfähige Kosten

  • Bauliche Maßnahmen zur Anpassung an spezialisierte Leistungsbereiche
  • Investitionen in Diagnostik, Therapie und Versorgungseinheiten
  • Stilllegungskosten nicht mehr benötigter Strukturen

Voraussetzungen

  • Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer Hochschulklinik

  • Darstellung der überregionalen Versorgungsrelevanz


Fördertatbestand 5: Regionale Krankenhausverbünde zur Reduktion von Doppelstrukturen

Ziel ist der Zusammenschluss mehrerer Kliniken innerhalb einer Region zur gemeinsamen Erbringung von Leistungen einer oder mehrerer Leistungsgruppen. Durch die Bildung solcher Verbünde sollen Doppelstrukturen abgebaut, Synergien geschaffen und eine wirtschaftlichere Versorgung realisiert werden.

Förderfähige Kosten

  • Umbaumaßnahmen zur Reorganisation von Standorten

  • Strukturinvestitionen zur gemeinsamen Nutzung medizinischer Einrichtungen

  • Integrationskosten für IT, Personal und Verwaltung

Voraussetzungen

  • Regionale Begrenzung des Verbunds

  • Rechtliche Zulässigkeit der Kooperation

  • Nachweislich gemeinsamer Betrieb von Leistungsgruppen


Fördertatbestand 6: Aufbau integrierter Notfallstrukturen

Der Aufbau integrierter Notfallstrukturen verfolgt das Ziel, die Notfallversorgung innerhalb von Krankenhäusern strukturell zu verbessern. Dies umfasst zentrale Notaufnahmen, optimierte Rettungsketten und abgestimmte Prozesse zur Akutversorgung.

Förderfähige Kosten

  • Bauliche Anpassungen für zentrale Notaufnahmen und Rettungswege

  • Ausstattung für Notfallarbeitsplätze und Schnittstellen

  • IT-gestützte Steuerungssysteme

Voraussetzungen

  • Strukturverbesserung im Sinne einer Notfallkoordination

  • Mindeststandards für Notfallversorgung müssen erfüllt werden


Fördertatbestand 7: Dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Teilbereichen

Ziel ist die gezielte Schließung von Einrichtungen oder Teilbereichen in überversorgten Regionen. Dadurch sollen Ressourcen effizienter eingesetzt und nicht mehr bedarfsgerechte Strukturen abgebaut werden - ohne eine Verschlechterung der regionalen Versorgungsqualität.

Förderfähige Kosten

  • Rückbau-, Abriss- und Sicherungsmaßnahmen

  • Personalmaßnahmen im Rahmen von Sozialplänen

  • Vertragsauflösungskosten und Folgekosten der Schließung

Voraussetzungen

  • Keine wesentliche Verschlechterung der Versorgungsqualität
  • Nachweis über alternative Versorgungsangebote

Ausschlüsse

  • Schließung bei bestehender Versorgungslücke im regionalen Kontext


Fördertatbestand 8: Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in Pflegeberufen

Mit der Förderung soll dem Mangel an qualifizierten Pflegekräften begegnet werden. Krankenhäuser sollen zusätzliche staatlich anerkannte Ausbildungskapazitäten schaffen, um die Ausbildung von Pflegefachpersonen, Pflegehilfskräften und -assistenzen zu stärken.

Förderfähige Kosten

  • Bau und Erweiterung von Schulungsräumen

  • Erstausstattung mit Lehrmaterialien, Technik und Mediensystemen

  • Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Ausbildungspersonal

Voraussetzungen

  • Zusammenhang mit einem Strukturvorhaben nach Fördertatbestand 1 oder 5

  • Staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätte


Einordnung und Bedeutung der Fördertatbestände

Die acht Fördertatbestände des Transformationsfonds spiegeln die zentralen Zielsetzungen der Krankenhausreform wider. Sie definieren, welche Arten von Vorhaben konkret unterstützt werden können, um strukturelle Anpassungen im Gesundheitswesen zu fördern.

Durch die gezielte Förderung von Konzentration, Digitalisierung, Spezialisierung und sektorenübergreifender Versorgung werden nicht nur Ressourcen effizienter eingesetzt, sondern auch die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Krankenhausversorgung gestärkt.

Der Transformationsfonds schafft dabei die finanziellen Voraussetzungen, um diese weitreichenden Reformziele schrittweise umzusetzen. Damit stellt er einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Transformation des deutschen Krankenhauswesens dar.

Weitere Hinweise

  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch die Bundesländer

  • Verwaltung und Auszahlung erfolgen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

  • Förderzeitraum: 2025 bis einschlißlich 2035

  • Rechtsgrundlage: Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), insbesondere §12b

  • Gesamtvolumen: bis zu 50 Milliarden Euro


Der Weg zur erfolgreichen Antragsstellung für den Transformationsfonds

Die erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform setzt weit mehr voraus als das Ausfüllen eines Antragsformulars. Zwar erfolgt die Einreichung formal über die Bundesländer, doch die Qualität und Förderfähigkeit eines Vorhabens hängt wesentlich von der inhaltlichen Vorbereitung durch die Krankenhausträger ab.

Förderrelevante Projekte müssen sich plausibel in die Zielstruktur der Krankenhausreform einfügen – sie benötigen eine nachvollziehbare Argumentationslinie, eine strategische Begründung sowie belastbare, datenbasierte Grundlagen. Dies betrifft insbesondere die Bewertung von Leistungsschwerpunkten, die Einschätzung von Standort- und Versorgungsprofilen sowie die Frage, welchen konkreten strukturellen Beitrag ein Vorhaben leisten kann.

Eine solche Vorbereitung bildet die Grundlage für eine realistische Förderchancenbewertung und stärkt die inhaltliche Substanz der Antragstellung. Nur so können Vorhaben im Rahmen der acht Fördertatbestände erfolgreich eingeordnet und über die zuständigen Landesstellen an das BAS weitergeleitet werden.

 

Passend zu den dargestellten Rahmenbedingungen und Anforderungen des Transformationsfonds steht eine gemeinsame Live-Analytics Session mit PwC auf der Agenda - kostenfrei und praxisnah, um sich optimal auf den Förderprozess vorzubereiten.

 

 

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