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ePA - elektronische Patientenakte

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale, sichere und organisierte Datenbank, die medizinische Daten eines Patienten aus verschiedenen Versorgungseinrichtungen speichert. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten auf freiwilliger Basis eine ePA ihrer Krankenkasse nutzen. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA im Opt-Out-Verfahren eingeführt und automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, sofern sie nicht widersprechen.

Ziele der elektronischen Patientenakte

  • Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen: Die zentrale Ablage medizinischer Dokumente verhindert unnötige Doppeluntersuchungen.
  • Optimierung der Behandlungsprozesse: Befunde, Arztbriefe, Laborberichte und andere Dokumente sind jederzeit verfügbar und beschleunigen die Versorgung.
  • Integration zusätzlicher Dokumente: Ab 2022 enthält die ePA auch Impfausweise, Mutterpässe und das Zahn-Bonusheft.

Wie funktioniert die ePA?

Die ePA wird den Versicherten in Form einer App von den Krankenkassen bereitgestellt. Patientinnen und Patienten können Dokumente wie Arztbriefe, Laborwerte und Befunde selbst hinzufügen oder dies von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten unterstützen lassen. Sie entscheiden eigenständig, welche Informationen gespeichert und geteilt werden.

Wer hat Zugriff auf die ePA-Daten?

Die Zugriffsrechte auf die in der ePA gespeicherten Daten werden ausschließlich vom Patienten erteilt. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhalten nur nach Freigabe durch den Versicherten Zugriff. Diese individuelle Zugriffssteuerung garantiert den Schutz sensibler Gesundheitsdaten.

Sicherheitsstandards und Datenschutz

Die ePA unterliegt höchsten Sicherheitsanforderungen. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, und der Zugriff erfolgt nur über individuell vergebene Berechtigungen. Die Nutzung und Verwaltung der Daten entspricht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Gesetzliche Grundlagen der ePA

Die Einführung der ePA ist Teil des Digital-Gesetzes, das am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Austauschs und der Nutzung von Gesundheitsdaten, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Weitere digitale Inhalte wie die elektronische Patientenkurzakte oder ein digital unterstützter Medikationsprozess werden sukzessive integriert. Ab Sommer 2025 soll die ePA auch eine automatische Medikationsübersicht enthalten.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

  • Transparenz: Wichtige Gesundheitsdaten sind jederzeit digital verfügbar.
  • Automatisierte Medikationsübersicht: Verknüpft mit dem E-Rezept, hilft die ePA, Wechselwirkungen zu vermeiden.
  • Ortsunabhängiger Zugriff: Patientinnen und Patienten können jederzeit auf ihre Daten zugreifen.
  • Effiziente Behandlungsprozesse: Leistungserbringer haben Zugriff auf relevante Krankengeschichten, was Zeit spart und die Versorgung verbessert.

Wie unterstützt die ePA Forschung und Versorgung?

Die anonymisierte Nutzung von Gesundheitsdaten in der ePA hat großes Potenzial für die medizinische Forschung. Sie ermöglicht präzisere Diagnosen und Therapien durch eine bessere Vernetzung und den Austausch medizinischer Informationen. Zugleich stärkt die ePA die individuelle Versorgung, indem relevante Daten schnell und umfassend verfügbar sind.

 

 

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