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ePA - elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte - ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale, sichere und organisierte Datenbank, die alle medizinischen Daten eines Patienten aus verschiedenen medizinischen Versorgungseinrichtungen speichert. Alle gesetzlich versicherten Personen können seit dem 01. Januar 2021 auf freiwilliger Basis eine ePA ihrer Krankenkasse erhalten.  

Die ePA speichert über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg medizinische Befunde und Informationen aus vorangegangenen Behandlungen und Untersuchungen. 

Ziele der ePA

Ziel der ePA ist es durch die zentrale Ablage aller medizinischen Dokumente unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden und somit den Behandlungsprozess zu verbessern und zu  beschleunigen.  

Durch die zentrale und allgegenwärtige Verfügbarkeit der ePA sind Befunden, Arztbriefen, Laborberichten oder Röntgenbilder sowie ab 2022 auch Impfausweise, Mutterpässe oder das Zahn-Bonusheft jederzeit abrufbar. So kann im Krankheits- oder Notfall eine schnellere Hilfe gewährleistet werden und zudem können unnötige Doppeluntersuchungen, lange und sich wiederholende Vorgespräche oder auch unnötiger Dokumentationsaufwand vermieden werden.  

Anwendung 

Die ePA wird den Versicherten in Form einer App von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Die Patientinnen und Patienten können die App bzw. die ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Laborwerten, Befunden etc. befüllen. Dabei bestimmen die Patientinnen und Patienten selbst, welche Informationen gespeichert bzw. eingestellt werden. Allerdings können die Patientinnen und Patienten bei der Befüllung auch Unterstützung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erhalten.  

Die Zugriffsrechte auf die in der ePA gespeicherten Daten werden allein vom Patienten erteilt. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können also nicht automatische auf die ePA zugreifen. Der Zugriff bedarf der Freigabe durch den Versicherten.