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eGK - elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte - eGK

Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und damit die Ablösung der alten Krankenversichertenkarte beschlossen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wurde im Januar 2015 in Deutschland eingeführt. Seit Herbst 2020 werden die Anwendungen der eGK schrittweise eingeführt.  Im Vergleich zur herkömmlichen Gesundheitskarte werden alle Informationen auf der eGK verschlüsselt gespeichert und sind somit vor unbefugtem Zugriff geschützt. Auch ermöglicht die eGK, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker schnell und einfach die nötigen Informationen abrufen können, um die Patienten besser versorgen zu können.

Versichertenstammdaten 

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine spezielle Chipkarte, die die Patientinnen und Patienten in Deutschland nutzen können, um Zugang zu ihren Gesundheitsdaten und -diensten zu erhalten. Die Karte speichert alle relevanten administrativen Daten der Versicherten, wie beispielsweise Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer, Versichertenstatus. Darüber hinaus verfügt die eGK über ein Lichtbild der versicherten Person (Ausnahmen: Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und Personen, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können). 

Die eGK ermöglicht den Online-Abgleich sowie die Online-Aktualisierung der auf der Versichertenkarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der jeweiligen Krankenkasse gespeicherten aktuellen Daten. Beispielsweise Adressänderungen, die bereits bei der Krankenkasse registriert sind können so beim nächsten Arztbesuch automatisch aktualisiert werden.  

Notfalldaten 

Neben den Versichertenstammdaten besteht bei der eGK die Möglichkeit Notfalldaten digital auf der eGK zu hinterlegen. Wichtige Notfalldaten sind z.B. Angaben zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen, deren Kenntnis bei einer Notfallversorgung wichtig sein können. 

Medikationsplan 

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, welche zeitgleich mindestens drei verordnete Arzneimittel in Anspruch nehmen, haben einen Anspruch auf die Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Der Medikationsplan soll in erster Linie dazu dienen,  die  Medikationssicherheit zu erhöhen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu vermeiden. Dieser Medikationsplan kann mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten digital auf der eGK gespeichert werden. Somit besteht die Möglichkeit die Medikationssicherheit zu erhöhen, indem Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker zuverlässig über die Medikation der Versicherten informiert werden.