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E-Health

E-Health - Digitalisierung der Medizin

Hinter dem Begriff "E-Health" verbirgt sich die Digitalisierung der Medizin. Medizinische Angebote, die auf elektronische Technologien zurückgreifen, lassen sich in drei Ebenen aufteilen.

  • Konsumentenebene
  • professionelle Ebene
  • Makroebene

Apps, Mess- und Assistenzsysteme oder internetbasierte Informationssysteme richten sich speziell an den Konsumenten und werden daher der Konsumenten-Ebene zugerechnet. Diese Anwendungen lassen sich auch als Angebote des zweiten Gesundheitsmarktes definieren. 

Angebote des ersten Gesundheitsmarktes werden der professionellen Ebene zugerechnet. Diese Anwendungen werden von Ärzten, Krankenhäusern oder Versicherungen finanziert. Beispiele hierfür sind Expertenkonsile oder die Überprüfung von Vitalwerten.

Das Ziel der Makroebene ist die künftige Vernetzung der digitalen Angebote. Wichtig hierbei ist die Sicherheit der Patientendaten und die Gewährleistung des Informationsflusses zwischen den beteiligten Akteuren. Eine große Herausforderung für E-Health in Deutschland bildet allerdings der Datenschutz. Trotzdem soll die Digitalisierung vorangetrieben werden, weshalb das sogenannte "E-Health-Gesetz" erlassen wurde. 

E-Health-Gesetz

Das "Gesetz für sichere digitale Kommu­nikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ soll die Digitalisierung innerhalb des Gesundheitswesens fördern.

Inhalte und Schwerpunkte des Gesetzes:

  • Schaffung von Anreizen, um die Nutzung und Einführung medizinischer Anwendungen zu beschleunigen
  • Öffnung der Telematikinfrastruktur
  • Verbesserung der Interoperabilität der Systeme durch die Erstellung eines Interoperabiltätsverzeichnisses
  • Ausbau telemedizinischer Leistungen

 

Das E-Health-Gesetz und seine Umsetzung im zeitlichen Verlauf:

Zeitraum

Geplante Umsetzung

bis 2021

Elektronische Patientenakte und elektronisches Patientenfach

Juli 2018

Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Prüfung der Versichertenstammdaten auf der eGK verpflichtet

Januar 2018

Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan auf der eGK

April 2017

Vergütung von Telemedizinkonsilen bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

April 2017

Förderung von Videosprechstunden für Psychotherapeuten und Ärzte

Januar 2017

Förderung des eArztbriefes bis Ende 2017, danach Neuverhandlung

Oktober 2016

Versicherte, die drei und mehr auf Kassenrezept verordnete, systematisch wirkende Medikamente dauerhaft gleichzeitig anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan. Ab 2018 auch elektronisch