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DiGA - Digitale Gesundheitsanwendung

DiGA - Digitale Gesundheitsanwendung

"Digitale Gesundheitsanwendungen", kurz DiGAs, sind verschreibungsfähige digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko, die unmittelbar Ihnen als Patient zu Gute kommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten als Regelleistung (§33a SGB V). Genau gesehen handelt es sich um eine Gesundheits-App, die über Smartphones, Tablets, aber auch als Browseranwendung auf dem PC verwendet werden kann.

DiGAs sind immer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft, wichtig dabei ist, dass die digitale Gesundheitsanwendung durch ihre Technologie einen „positiven Versorgungseffekt“ für Ihre individuelle Situation bieten muss. Alle verfügbaren "Apps auf Rezept" werden im DiGA-Verzeichnis aufgelistet und laufend aktualisiert.

Vorteile der DiGAs

Laut DiGA-Verordnung dienen die Gesundheitsanwendungen auf Rezept zum Erkennen, Überwachen, Behandeln oder Lindern von Krankheiten, Leiden oder Behinderungen. Kurz gesagt: Sie helfen Patienten auf verschiedenste Arten, das tägliche Leben zu erleichtern. Sie können dazu beitragen, den Gesundheitszustand und die Lebensqualität zu verbessern, die Krankheitsdauer zu verkürzen oder, bei schweren Krankheiten, die Überlebensdauer zu verlängern. Einige Anwendungen können gemeinsam von Patienten und Ärzten genutzt werden und stellen somit eine ergänzende Kommunikationsmöglichkeit dar. Andere werden zur Selbstüberwachung der Körperwerte, zur Unterstützung der Gewichtsabnahme oder zur Verkürzung der Psychotherapiezeiten verwendet.

Wie erhalten Sie eine DiGA?

Wie jedes Rezept für die Krankenversicherung muss auch ein Rezept für eine DiGA von einer/einem Ärztin/Arzt oder Psychotherapeuten ausgestellt werden. Bedingung ist eine entsprechende Indikation oder Diagnose. Nachdem Sie ein Rezept für eine App von Ihrer Kasse erhalten haben, wird Ihnen daraufhin ein Code, mit dem Sie die App kostenlos herunterladen und freischalten können zugesendet.

Benötigt die digitale Anwendung noch ein zusätzliches Gerät – beispielsweise ein Gerät zum Blutdruckmessen – werden diese Kosten von der GKV in der Regel auch erstattet. Sie können den Code für eine App direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu müssen Sie durch entsprechende Behandlungsunterlagen belegen, dass die App Ihnen einen „positiven Versorgungseffekt“ für Ihre individuelle Situation bietet. Sprechen Sie dazu im konkreten Fall direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Weitere Informationen finden Sie hier.