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Hybrid-DRGs sind da - Inhalte & Potenziale

Hybrid-DRGs sind nicht mehr nur Zukunftsmusik, sondern wurden mit dem gestrigen Tag (05.10.2023) offiziell vorgestellt. Mit einem Startkatalog von 200 definierten Leistungen soll es ab dem nächsten Jahr möglich sein, Hybrid-DRGs offiziell abzurechnen. Eine Erweiterung des Katalogs wurde bereits in Aussicht gestellt. Damit öffnet sich ein wichtiges Tor zur Auflösung der sektoralen Trennung, die mit Chancen für viele Stakeholder des Gesundheitswesens verbunden ist.

1. Ausgangssituation Krankenhaus- und Finanzierungsreform

Das deutsche Gesundheitswesen zeichnete sich bislang durch eine klare Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor aus. Diese strikte Trennung, kombiniert mit dem starken Fokus auf das DRG-System, hat in den letzten Jahren zu einer übermäßigen Zunahme stationärer Behandlungen geführt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Teile der stationären Leistungen in einer angemessenen ambulanten Infrastruktur erbracht werden könnte. 
Leistungs- und Finanzierungsrahmen aus dem Eckpunktepapier - skizziertDiese Infrastruktur soll im Rahmen der Krankenhausreform von sogenannten integrierten Versorgungszentren Level 1i - Krankenhäuser bereitgestellt werden. Der Leistungs- und Finanzierungsrahmen wurde im Eckpunktepapier, das zwischen Bund und Ländern im Juli diesen Jahres verabschiedet wurde, skizziert (Abbildung 1). Im Rahmen eines Entwurfes für eine entsprechende Verordnung des Bundes­gesundheitsministeriums (BMG) wurde nun ein erster wichtiger Meilenstein zur Konkretisierung der Finanzierung veröffentlicht. Der Startkatalog der Hybrid-DRGs!

2. Hybrid DRGs: Nicht mehr nur Zukunftsmusik

Die moderne Gesundheitsbranche steht ständig vor der Herausforderung, qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten, während sie die Kosten im Griff behält. Eine der Methoden zur Lösung dieses Dilemmas ist die Implementierung von diagnosebezogenen Gruppen (DRGs). Doch was passiert, wenn die herkömmlichen DRGs nicht ausreichen? Hier kommen die Hybrid DRGs ins Spiel.

2.1 Von der DRG zur Hybrid-DRG

Bevor wir uns auf Hybrid DRGs konzentrieren, sollten wir kurz auf die traditionellen DRGs eingehen. DRGs sind ein System zur Kategorisierung von Patienten, basierend auf ihrer Hauptdiagnose, eventuellen Nebendiagnosen, Behandlungsverfahren und anderen Faktoren. Dieses System wurde entwickelt, um Krankenhäusern eine pauschale Vergütung für einen bestimmten Patiententyp zukommen zu lassen, unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder den tatsächlichen Kosten. Nun soll das stationäre System um die Vorhaltepauschalen erweitert werden und darüber hinaus die Ambulantisierung über einen neuen AOP-Katalog forciert werden. Als dritte Säule sollen die Hybrid-DRGs ebenfalls dafür sorgen Leistungen aus dem stationären in ein hybrides Setting zu überführen.

Info Box: Was sind Hybrid-DRGs

Hybrid DRGs stellen eine Mischvergütung für medizinische Leistungen dar, die sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden können. Die Verantwortung über die Art der Leistungserbringung und der Einsatz der Ressourcen liegt in den Händen der Leistungserbringer wie zum Beispiel Krankenhäuser, integrierte Versorgungszentren (Level 1i Krankenhäuser), niedergelassene Ärzte im MVZ oder andere hybride Modelle. Dies soll ein weiterer Baustein für eine sektorenübergreifende Reform der ärztlichen und pflegerischen Versorgung in Deutschland sein. 

2.2 Was machen Hybrid DRGs anders?

Die Hybrid DRGs stellen eine Mischform (Hybrid) aus ambulanter und stationärer Vergütung für ausgewählte Leistungen dar. Die Leistungsauswahl wurde für den Start nun definiert und bereits eine Erweiterung in Aussicht gestellt. Es handelt sich um Leistungen, die insbesondere im AOP-Katalog (aber nicht ausschließlich) verankert sind. Den Leistungserbringern steht es weitestgehend frei, ob sie die Leistung ambulant, teilstationär oder stationär erbringen, solange die medizinische Qualität gewährleistet ist. Sie erhalten ein pauschales Entgelt (Hybrid-DRG), mit der die Leistungserbringung abgegolten ist.

Hybrid-DRGs sind nicht gänzlich neu, denn im Rahmen der integrierten Versorgung gab es zwischen einzelnen Krankenkassen und niedergelassenen Ärzten bereits seit langem reduzierte DRG-Vergütungen. Allerdings ist die feste gesetzliche Verankerung, die nicht nur in manchen regionalen Clustern erfolgt, sondern sich flächendeckend über das gesamte Bundesgebiet erstrecken, neu. Darüber hinaus ist die geplante Infrastruktur der Level 1i Häusern, in welchen diese Hybrid-DRGs schwerpunktmäßig erbracht werden sollen ebenfalls neu.

3. Potenzial für niedergelassene Ärzte, Level 1i Krankenhäuser und Krankenkassen

Lange wurde das Thema Hybrid DRGs diskutiert, jetzt kommt endlich Bewegung in die Thematik. Viele Stakeholder des Gesundheitsmarktes haben schon darauf gewartet, weil großes Potenzial in der Vergütungsreform steckt. Die neuen integrierten Versorgungszentren oder Level 1i Krankenhäusern werden von der Klarheit profitieren, weil das potenzielle Geschäftsmodell jetzt Kontur annimmt. Kliniken können nun konkreter in die Business Planung gehen, wie sie das sektorenübergreifende Krankenhaus aufbauen wollen. Großes Potenzial steckt auch für niedergelassene Ärzte, MVZs, ambulanten OP-Zentren oder Praxiskliniken, die nun ohne den Abschluss und den bürokratischen Aufwand von integrierten Versorgungsverträgen hybride Leistungen erbringen können. Auch die Krankenkassen können durchaus optimistisch auf das Thema Hybrid-DRGs blicken. Wird die neue Vergütungs- und Versorgungsform flächendeckend angenommen, könnte das zu einer deutlichen Kostenreduktion im Vergleich zur aktuellen schwerpunktmäßig stationären Leistungserbringung führen. 


Live-Analytics Webinar zu Hybrid-DRGs - Kostenlose Anmeldung

Am 19.10.2023 um 16 Uhr werden wir in unserer nächsten Live-Analytics Session ausführlich zum Thema Hybrid-DRGs berichten. Folgende Themen werden wir beleuchten:

  • Hybrid-DRGs - Die wichtigsten Inhalte kompakt aufbereitet
  • Diskussion und Bewertung des Hybrid-DRG "Startkatalogs"
  • Vorstellung von Analysedashboards & Business Cases