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KHSG - Krankenhausstrukturgesetz

Was ist das KHSG - Krankenhausstrukturgesetz?

Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ist ein Gesetz, das im Jahr 2016 in Deutschland verabschiedet wurde und die Krankenhausversorgung in mehreren Bereichen verbessern soll.

Hauptziele des Krankenhausstrukturgesetz

Einer der Hauptziele des KHSG ist die Stärkung der Qualität der Krankenhausversorgung und die Erhöhung der Anzahl von Pflegekräften am Krankenbett. Die Pflegekräfte spielen eine wichtige Rolle in der Betreuung von Patienten und tragen maßgeblich dazu bei, dass eine angemessene und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden kann.

Das KHSG sieht auch ein Hygieneförderprogramm vor, um den Schutz der Patienten vor gefährlichen Krankenhausinfektionen zu verbessern. Krankenhausinfektionen können für Patienten lebensbedrohlich sein und stellen daher ein großes Risiko dar. Das Hygieneförderprogramm soll sicherstellen, dass Krankenhäuser über angemessene Hygienemaßnahmen verfügen, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

Insgesamt zielt das KHSG darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern und die Gesundheit und Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Dies geschieht unter anderem durch die Erhöhung der Anzahl von Pflegekräften am Krankenbett und die Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene.

Weitere Aspekte des Krankenhausstrukturgesetzes

  • Das Krankenhausstrukturgesetz von 2016 führt den Pflegezuschlag ein, der den Versorgungszuschlag ersetzt. Der Pflegezuschlag wird jährlich mit 500 Millionen Euro finanziert und an Krankenhäuser entsprechend ihres Anteils an den Gesamtkosten für Pflegepersonal verteilt.
  • Zudem wird eine hälftige Tarifrefinanzierung dauerhaft etabliert.
  • Das Gesetz präzisiert auch die Sicherstellungszuschläge, die zur Finanzierung von bedarfsnotwendigen Kapazitäten dienen, und verringert die Spannweite der Landesbasisfallwerte asymmetrisch.
  • Zudem wird die Teilnahme der Krankenhäuser an der Kostenermittlung zur Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems verpflichtend gemacht.

Förderprogramme

Die Bundesregierung hat verschiedene Förderprogramme im Bereich der Gesundheitsversorgung aufgelegt. Für den Zeitraum von 2016 bis 2018 gibt es ein Pflegestellen-Förderprogramm, welches die Neueinstellung und die Aufstockung von Teilzeitstellen in der Pflege unterstützt. Eine Expertenkommission soll bis Ende 2017 Vorschläge erarbeiten, wie die Pflegebedürfnisse im DRG-System berücksichtigt werden können. Das Hygieneförderprogramm wird bis 2019 verlängert und auf den Bereich Infektiologie ausgeweitet. Die Fixkostendegression soll zukünftig nur dort anfallen, wo durch Skaleneffekte Kostenvorteile entstehen. Zu diesem Zweck wurde der Mehrleistungsabschlag durch den Fixkostendegressionsabschlag ersetzt. Ab 2016 gibt es einen Strukturfonds, der mit Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgestattet ist und den Abbau von Überkapazitäten und die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen unterstützt. Die Länder müssen einen gleich hohen Betrag beisteuern, um auf den Fonds zugreifen zu können.

Kritik

Das Krankenhausstrukturgesetz wird von verschiedenen Akteuren unterschiedlich bewertet. Alle kritisieren jedoch, dass die Reform das Problem der mangelnden Investitionsförderung nicht angegangen ist. Es gibt keine klaren Zeithorizonte für die Umsetzung einer effektiven Investitionsförderung, Verbesserung der Sicherheitsanforderungen, ausgewogene Steuerung der Versorgungsangebote, Förderung der Dienstqualität und Datensicherheit der Patientendaten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft konnte jedoch wesentliche Ziele durchsetzen und betrachtet die Reform als historisch. Die Krankenkassen begrüßen die höhere Qualitätsorientierung, kritisieren jedoch, dass sie Milliarden in die Vorleistung gehen müssen, ohne zu wissen, ob die Qualitätsversprechen erfüllt werden. Sie betrachten die Reform als verpasste Chance, da es an Konsequenz, Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit mangelt.