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Datensatz - §21

Datensatz - §21

Der §21- Datensatz beschreibt ein standardisiertes Datenformat, das nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG von den Krankenhäusern an das InEK zu übermitteln ist. Mit diesem Datensatz sind die Leistungsdaten (DRG-Daten) jedes einzelnen Krankenhauses zu einem gewissen Stichtag (31.03.) an das Datenportal der InEK zu übermitteln. Das Ziel der Datensammlung ist die Pflege und Weiterentwicklung des DRG-Systems.

Die kommunizierten Daten enthalten u.a. folgende Informationen:

  • Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Behandlungsfällen. Dabei werden die an der Patientenbehandlung beteiligten Fachabteilungen, Haupt- und Nebendiagnosen, angewendete Prozeduren (operativ; nicht operativ), abgerechnete Entgelte sowie Verlegungs- und Entlassgrund genannt.
  • Angaben zu soziodemografischem Hintergrund der Patienten, wie Geschlecht, Alter und Wohnort.
  • Krankenhausbezogene Strukturmerkmale, wie das Institutskennzeichen oder die Bettenkapazität.

Weitere Infos finden Sie in der Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21.