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Landeskrankenhausgesellschaft

Landeskrankenhausgesellschaft - LKG

Die Landeskrankenhausgesellschaft (LKG) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die in einigen Bundesländern in Deutschland besteht. Sie hat die Aufgabe, die Krankenhäuser im jeweiligen Bundesland zu planen, zu koordinieren und zu finanzieren. Die LKG ist somit eine Art "Dachorganisation" für die Krankenhäuser im Bundesland und hat die Aufgabe, die Qualität der medizinischen Versorgung in den Krankenhäusern zu sichern und zu verbessern.

Die LKG wird in der Regel von den Landesregierungen eingerichtet und finanziert und arbeitet eng mit den Krankenkassen und anderen relevanten Institutionen und Organisationen zusammen, um die Krankenhäuser im Bundesland zu unterstützen und zu fördern. Sie hat auch die Aufgabe, die Krankenhäuser im Bundesland auf wirtschaftlich tragfähige Füße zu stellen und dafür zu sorgen, dass sie finanziell stabil bleiben.

Die LKG gibt es in verschiedenen Bundesländern in unterschiedlicher Form und mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten. In einigen Bundesländern gibt es zum Beispiel mehrere LKG, die für unterschiedliche Regionen oder Krankenhausgruppen zuständig sind, während in anderen Bundesländern eine einzige LKG für das gesamte Bundesland zuständig ist.