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GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Begriffsdefinition GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine gesetzliche Regelung, die die Vergütung für ärztliche Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Die GOÄ gilt für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen bei Privatpatienten, Selbstzahlern sowie nicht-Versicherten. Sie umfasst auch die Abrechnung von individuellen Gesundheitsleistungen (iGel-Leistungen), die von Patienten zusätzlich zu den regulären ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Approbierte Ärzte, die Mitglieder der Ärztekammer sind, sind verpflichtet, sich an die Vorgaben der GOÄ zu halten. Dies bedeutet, dass sie keine eigenen Honorare für ihre Leistungen festlegen dürfen, sondern an den einheitlichen Bewertungsmaßstab gebunden sind. Die GOÄ legt detailliert fest, welche ärztlichen Leistungen vergütet werden und zu welchem Betrag. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise der Schwierigkeitsgrad der Behandlung, die verwendeten Materialien und die Zeit, die für die Leistungserbringung benötigt wird.

Ziel der GOÄ

Das Ziel der Gebührenverordnung für Ärzte, kurz GOÄ genannt, ist es, eine einheitliche und transparente Abrechnung ärztlicher Leistungen sicherzustellen. Dies trägt nicht nur zu einer fairen Vergütung für Ärzte bei, sondern stellt auch sicher, dass Patienten eine angemessene Preisgestaltung für ihre ärztlichen Leistungen erhalten. Durch die klaren Vorgaben der GOÄ wird Transparenz geschaffen und Missverständnisse oder Streitigkeiten über die Abrechnung vermieden. Dies schafft Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf bei der Bezahlung der ärztlichen Leistungen.

Insgesamt schafft die GOÄ eine gerechte Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Sie stellt sicher, dass Ärzte angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und Patienten klare Preisstrukturen und eine faire Behandlung erfahren. Die GOÄ ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und gewährleistet eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle Patienten.