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AMNOG - Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Das Ziel des Gesetzes ist es, die rasant steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen durch die Preisregulierung von Medikamenten einzudämmen. Zuvor kam es zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,5 Mrd. Euro.

Um die Preise angemessen zu bestimmen, wurde im Zuge des AMNOG eine Zusatznutzenbewertung eingeführt. Hierbei wird ein neues Medikament mit einem bereits auf dem Markt vorhandenen Medikament verglichen. Der Zusatznutzen des neuen Medikaments wird dann gewährleistet, wenn beispielsweise eine Verbesserung der Überlebenszeit im Vergleich zum bereits vorhandenen Medikament nachgewiesen wird. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage von wissenschaftlichen Studien und Daten.

Der zweite Teil des AMNOG-Verfahrens besteht aus der Preisverhandlung. Hierbei treffen das entsprechende Pharma-Unternehmen und der GKV-Spitzenverband aufeinander, um einen sogenannten Erstattungsbeitrag für Medikamente mit Zusatznutzen auszuhandeln. Dieser Erstattungsbeitrag soll den tatsächlichen Wert des Medikaments widerspiegeln und wird auf Grundlage der Zusatznutzenbewertung festgelegt. Medikamente, die keinen Zusatznutzen bieten, werden hingegen preislich gedeckelt.

Das AMNOG hat somit nicht nur zur Eindämmung der Arzneimittelausgaben beigetragen, sondern auch zu einer stärkeren Fokussierung auf den Nutzen der Medikamente. Durch die Zusatznutzenbewertung und die Preisverhandlungen wird eine transparentere und gerechtere Preisgestaltung angestrebt.

Weitere detaillierte Informationen zum AMNOG und zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie im entsprechenden Gesetzblatt.