Krankenhausplanung NRW
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Krankenhausgestaltungsgesetz & Krankenhausplanung NRW
Für Krankenhausentscheider ist dies eine neue, existentielle Herausforderung. Sie müssen sich schnellstmöglich auf die Umsetzung der neuen Systematik – und hier insbesondere auf die anstehenden regionalen Planungskonferenzen – vorbereiten. Nur wer es schafft, seine Kompetenzen transparent darzustellen und die Kompetenzen anderer Leistungserbringer in derselben Versorgungsregion herauszuarbeiten, wird die Zukunft des Krankenhauses erfolgreich und sicher weiterentwickeln können.

Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern
Unter der Leitung des MAGS erarbeitete der Landesausschuss für Krankenhausplanung (bestehend u. a. aus Vertretern der Krankenhausgesellschaft NRW, der Krankenkassen und der Ärztekammern) in rund 50 Sitzungen die Grundzüge des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen. Die bestehenden Schwächen wurden in einem separaten Gutachten im September 2019 vorgelegt und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Überversorgung in einigen Ballungsgebieten
- Unterversorgung in ländlichen Räumen
- Ressourcenverschwendung durch doppelte Vorhaltung von Kapazitäten
- Zersplitterung des Marktes mit vielen Anbietern und geringen Leistungsmengen
- Starker, häufig ruinöser Konkurrenzkampf um Patienten, Gelder und Personal
- Mangelversorgung insbes. im Bereich Psychiatrie/Psychotherapie/Psychosomatik
Wie kann sich ein Krankenhaus aktiv auf die Planung vorbereiten?
Wenn ab Herbst 2022 die regionalen Planungskonferenzen beginnen, wird das Krankenhausmanagement aufgefordert sich aktiv in die Krankenhausplanung einzubringen. Dem sollte eine gründliche Vorbereitung vorangehen.
In unserem Live-Webinar haben wir demonstriert welche Analysen die Grundvoraussetzungen für eine transparente Planungsgrundlage sind:
Ihre Ergebnisse auf einen Blick

Analyse des Klinikprofils
Auf Basis der NRW-Planungssystematik nach Leistungsbereichen (LB) und Leistungsgruppen (LG)

Analyse der Versorgungslandschaft
Darstellung aller Leistungserbringer in Abhängigkeit zur Leistungsgruppe und entsprechender Planungsebene, d.h. Landesteilen, Regierungsbezirken, Versorgungsgebieten (1-16), Landkreise & krfr. Städte

Analyse des Versorgungsbedarfs durch Identifikation von Über-/Unterversorgung
Analyse des stationären Versorgungsaufkommens je Leistungsgruppe und Planungsebene im Status-quo. Kalkulation von Patientenströmen und Wanderungssalden je Planungsebene zur Darstellung von Über- oder Unterversorgung nach Leistungsgruppen.