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Früherkennung

Früherkennung 

Ziel der Früherkennung ist es, durch systematische Maßnahmen Krankheiten im Frühstadium zu diagnostizieren. Eine möglichst frühzeitige Therapiemaßnahmen erhöht in den meisten Fällen die Wahrscheinlichkeit eine Krankheit zu heilen bzw. den Fortschritt der Krankheit zu verlangsamen oder gar zu stoppen.  

Früherkennungsuntersuchungen richten sich in der Regel  an beschwerdefreie Personen und sind rein diagnostischer Natur. Im Gegensatz zur Vorsorge richtet sich die Früherkennung nicht an die Verhinderung von Krankheiten (z.B. durch Impfung) sondern an die frühzeitige Erkennung von Krankheiten bzw. gesundheitlicher Risikofaktoren.  

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die Kosten einer Vielzahl von Früherkennungsuntersuchungen auf. Welche Früherkennungsuntersuchungen wann und in welchem zeitlichen Abstand von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, liegt im Ermessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).  

Früherkennungsuntersuchungen in der Schwangerschaft 

Die Früherkennungsuntersuchungen in der Schwangerschaft sind in den Mutterschafts-Richtlinien geregelt. Dort sind Art und Umfang der Betreuung durch einen Gynäkologen und eine Hebamme während der Schwangerschaft und auch nach der Entbindung geregelt. Beispiele für Früherkennungsuntersuchung in der Schwangerschaft sind: 

  • Ultraschalluntersuchungen 
  • HIV-Test in der Schwangerschaft 
  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes 
  • Bestimmung des kindlichen Resusfaktors

Früherkennung bei Kindern 

Bei Kinder zielen Früherkennungsuntersuchung darauf ab Erkrankungen und Entwicklungsstörung rechtzeitig behandeln zu können. Zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern zählen die U1-U9-Untersuchungen sowie diverse zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.  

Früherkennung bei Jugendlichen 

Die Früherkennungsuntersuchung bei Jugendlichen wird "Jugendgesundheitsuntersuchung" genannt und findet im Alter von 13 bis 14 Jahren statt. Neben der Jugendgesundheitsuntersuchung zählen auch zahnmedizinische Früherkennungsuntersuchungen sowie bei Mädchen ein Chlamydien-Screening zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Jugendlichen. 

Früherkennung bei Erwachsenen 

Um auch im Erwachsenenalter Krankheiten frühzeitig zu erkennen und diese möglichst frühzeitig effektiv behandeln zu können, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise folgende Untersuchungen: 

  • Früherkennung bei Krebserkrankungen 
  • Gesundheitsuntersuchungen ("Check-Up") 
  • Schwangerschaft und Mutterschaft 
  • Screening auf Aneurysmen der Bauchaorta bei Männern ab 65 Jahren 
  • Chlamydien-Test für Frauen bis 25 Jahre