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ASV - Ambulant spezialfachärztliche Versorgung

Ambulant spezialfachärztliche Versorgung

Die ASV umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Erkrankungen. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden. Explizites Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die ambulant spezialfachärztliche Versorgung einen sektorenverbindenden Versorgungsbereich einzuführen und die Kontinuität zwischen der Patientenversorgung im stationären und ambulanten Setting zu gewährleisten. 

Nach dem Gesetz ist eine ASV grundsätzlich möglich für Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen, die besondere Krankheitsverläufe aufweisen, sowie bei seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen und für hochspezialisierte Leistungen. Die ambulant spezialfachärztliche Versorgung kommt besonders im rheumatologischen und onkologischen Bereich zum Tragen.