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Zusatzentgelte

Zusatzentgelte

Zusatzentgelte sind Gebühren, die für bestimmte Leistungen oder Dienstleistungen erhoben werden, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen. Sie werden in der Regel von Krankenhäusern erhoben und von den Patienten selbst bezahlt.

Zusatzentgelte können beispielsweise für besondere Arzneimittel, Privat- oder Zweibettzimmer, besondere Untersuchungen oder spezielle medizinische Geräte erhoben werden. Sie sind in der Regel nicht in den Krankenhausentgelten enthalten und müssen von den Patienten selbst bezahlt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Zusatzentgelte nicht für alle Leistungen und Dienstleistungen in Krankenhäusern gelten. Die Höhe der Gebühren hängt von den individuellen Leistungen und Dienstleistungen ab und kann variieren. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über mögliche Zusatzentgelte zu informieren und gegebenenfalls abzuklären, ob und in welcher Höhe diese anfallen.

In einigen Fällen können Zusatzentgelte von den Krankenkassen übernommen werden, zum Beispiel wenn sie medizinisch notwendig sind. In solchen Fällen muss der Patient jedoch möglicherweise einen Zuzahlungsbefreiungsnachweis vorlegen. Es ist daher ratsam, sich vor der Inanspruchnahme von Leistungen oder Dienstleistungen mit hohen Zusatzentgelten bei der Krankenkasse zu erkundigen, ob und inwieweit diese übernommen werden.