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NUB - Neue Untersuchungs- & Behandlungsmethoden

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; kurz "NUB" können noch nicht eindeutig deren medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Der Leistungskatalog der Krankenkassen beinhalteten diese Methoden noch nicht, daher übernehmen sie auch keine Kosten für deren Behandlung.

Um die Einführung von Innovationen im Krankenhaus durch das pauschalierte DRG-Vergütungssystem nicht zu behindern, wurde das NUB-Verfahren vom Gesetzgeber implementiert. Mit den NUB-Entgelten sollen neue innovative Therapieansätze extrabudgetär vergütet werden, die mit Fallpauschalen und Zusatzentgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können. Die Vertragsparteien können so eine zeitlich befristete Vergütung für noch nicht mit den Fallpauschalen sachgerecht abgerechneten Methoden vereinbaren.

Folgendes gilt für die Entgelte:

  • 1 Jahr Gültigkeitsdauer
  • nur für das anfragende Krankenhaus gültig
  • die Entgelte dürfen nicht bereits durch den G-BA ausgeschlossen sein

Das InEK prüft die Anträge der Krankenhäuser und verteilt Status-Entscheidungen:

  1. Angefragte Methoden/Leistungen, welche die Kriterien der NUB-Vereinbarung der Vertragsparteien erfüllen. Eine Integration in das DRG-System wird geprüft.
  2. Angefragte Methoden/Leistungen, welche die Kriterien der NUB-Vereinbarung der Vertragsparteien nicht erfüllen.
  3. Angefragte Methoden/Leistungen, die innerhalb der festgesetzten Frist nicht vollständig bearbeitet werden konnten und für die daher keine Information nach § 6 Abs. 2 KHEntgG vorliegt. Die Anfragenden können auf Ortsebene auch ohne endgültige Antwort des InEK eine Vereinbarung über krankenhausspezifische Entgelte schließen.
  4. Die mit der Anfrage gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG übermittelten Informationen haben die Kriterien der NUB-Vereinbarung zur Bewertung der angefragten Methode/Leistung im Sinne des Verfahrens nicht ausreichend dargestellt.

Bei positiver Prüfung kann mit dem Krankenhaus das Entgelt krankenhausspezifisch verhandelt werden.

Lesen Sie hier mehr zum NUB-Antragsverfahren des InEK.