Krankenhäuser der Versorgungsstufe Level 1i sind nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine neu geschaffene Kategorie stationärer Versorgungseinrichtungen. Sie stehen zwischen klassischer stationärer Versorgung und ambulantem Sektor und sollen insbesondere die medizinische Grundversorgung in ländlichen Regionen stärken.
Diese Einrichtungen zählen zur neuen Versorgungsform der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV), sind jedoch klar als Level 1i-Krankenhäuser mit eigenem Versorgungsauftrag und strukturellen Kriterien definiert. Sie verfügen über Betten, erbringen stationäre Leistungen, nehmen aber nicht an der gestuften Notfallversorgung teil.
Der gesetzlich geregelte Leistungskatalog für Krankenhäuser der Versorgungsstufe Level 1i umfasst:
Der konkrete Leistungsumfang wird von den Ländern im Rahmen der Krankenhausplanung zugewiesen.
Level 1i-Krankenhäuser verfügen über stationäre Strukturen, bieten aber keine Notfallversorgung. Sie kombinieren ambulante und stationäre Leistungen in integrierten Abläufen. Der Fokus liegt auf planbaren Behandlungen, regionaler Einbindung und Kooperation mit niedergelassenen Ärzt:innen. Damit unterscheiden sie sich strukturell und funktional von allgemeinen Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung.
Gemäß § 6b KHG müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, um als Level 1i-Krankenhaus zugelassen zu werden:
Die Vergütung ist in § 6c KHEntgG geregelt und erfolgt in drei Stufen:
DRG-Abrechnung für stationäre und EBM/GOÄ-Abrechnung für ambulante Leistungen.
Zwei Modelle:
Einführung einer einheitlichen, sektorenübergreifenden Vergütung. Ambulante und stationäre Leistungen werden gemeinsam über Hybrid-DRGs abgerechnet - unabhängig vom Setting.
Die Entscheidung, ob und wo Level 1i-Krankenhäuser entstehen, treffen die Bundesländer im Rahmen ihrer Krankenhausplanung. Sie analysieren regionale Versorgungslücken, definieren die zu erfüllenden Leistungsgruppen und steuern die Zuweisung auf Basis bundeseinheitlicher Qualitätsvorgaben. Die operative Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den Trägern und Kassen.
Level 1i-Krankenhäuser sollen:
Sie gelten als Schlüsselbaustein der Krankenhausreform und stehen für eine neue Versorgungslogik im deutschen Gesundheitswesen.
Die Einführung erfolgt stufenweise:
Bis dahin gelten Übergangsregelungen.
Die neue Versorgungsstufe ist ein zentraler Hebel der Reformstrategie, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Versorgungslücken gezielt zu schließen. Durch die Kombination ambulanter und stationärer Leistungen in regional eingebundenen Einheiten schaffen Level 1i-Krankenhäuser eine patientennahe, integrierte Gesundheitsversorgung.
Einblicke in die praktische Anwendung liefern z. B. eine landesweite Machbarkeitsstudie zur Telemedizin in Baden-Württemberg sowie unsere datenbasierte Versorgungsanalyse.