Im deutschen Gesundheitswesen kam es schon häufig zu Reformen. Das Hauptziel dabei war in den letzten Jahren vor allem die Eindämmung der Kostenentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es wurden bereits zahlreiche neue Steuerungsinstrumente eingesetzt, um den Wettbewerb im Gesundheitswesen zielgerichtet zu steuern. Daraus resultierten enorme Veränderungen, welche hier erläutert werden.
2002 - Am 23.04.2002 wird das Fallpauschalengesetz (FPK) für ein diagnoseorientiertes Vergütungssystem eingeführt. Das bisherige System aus tagesgleichen Pflegesätzen, Fallpauschalen, Sonderentgelten und Krankenhausbudgets wird mit Einführung des Gesetzes auf eine leistungsorientierte Vergütung umgestellt. Auf Basis der Diagnosis Related Groups (DRG), werden unterschiedliche Diagnosen und Krankheitsarten zu einem Katalog zusammengefasst. Krankenhäuser können ab 2003 auf freiwilliger Basis mit DRG abrechnen, ab dem 01.01.2004 sind sie mit Ausnahme von Psychiatrien dazu verpflichtet.
2003 - Mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wird das Ziel verfolgt, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu senken:
2004 – Es sind alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, das Fallpauschalensystem einzuführen mit Ausnahme von Psychiatrien. Mit dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) wird die Scharfschaltung der Fallpauschalenfinanzierung beschlossen. Die Krankenhäuser passen sich in fünf Konvergenzschritten (15 % im Jahr 2005, 20 % in den Jahren 2006 – 2008) an.
2005 – Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilten sich bis 2005 die Beiträge der Krankenversicherung. Nun sind die Versicherten im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetz dazu verpflichtet, zusätzlich einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % zu zahlen.
2007 – Am 1.04.2007 tritt die Gesundheitsreform der Großen Koalition in Kraft. Mit ihr kommen Veränderungen in der Finanzierung, der Versorgung und der Steuerung des Gesundheitswesens:
2007 - ...