Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist das zentrale Reformgesetz zur Neustrukturierung der stationären Krankenhausversorgung in Deutschland. Es wurde am 22. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen, im Frühjahr 2025 vom Bundestag verabschiedet und trat am 18. April 2025 nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt offiziell in Kraft.
Das Gesetz stellt einen grundlegenden Systemwechsel dar: Es verändert die Krankenhausplanung, vergibt Leistungsaufträge nach Struktur- und Qualitätsvorgaben und reformiert die Finanzierung stationärer Leistungen.
Die bisherige Vergütung über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG-System) setzte wirtschaftliche Fehlanreize und führte vielerorts zu Mengenausweitung und Qualitätsschwankungen. Das KHVVG wurde eingeführt, um
Das KHVVG verfolgt vier übergeordnete Reformziele:
Leistungsgruppen (LG) sind bundeseinheitlich definierte Kategorien medizinischer Leistungen. Jede LG ist mit klaren Struktur- und Qualitätsanforderungen verknüpft. Die Bundesländer weisen den Krankenhäusern Leistungsgruppen auf Basis dieser Kriterien zu - sie bilden das Herzstück der neuen Krankenhausplanung.
Das KHVVG ersetzt das bisherige DRG-System durch ein dreisäuliges Finanzierungsmodell:
Mindestvorhaltezahlen (MVHZ) definieren, wie viele Behandlungsfälle pro Leistungsgruppe ein Krankenhaus mindestens nachweisen muss, um die Leistung weiter anbieten zu dürfen. Sie dienen der Qualitätssicherung und sollen eine sogenannte Gelegenheitsversorgung vermeiden.
Mehr zu Mindestvorhaltezahlen (MVHZ)
Der Transformationsfonds unterstützt die strukturelle Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft. Mit bis zu 50 Milliarden Euro bis 2035 sollen Krankenhäuser bei der Umwandlung, Spezialisierung oder bei Fusionen gefördert werden - finanziert durch die GKV und die Bundesländer.
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV), wie z. B. Level-1i-Kliniken, verknüpfen ambulante und stationäre Angebote. Sie sollen eine integrierte, wohnortnahe Versorgung sicherstellen - insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Mehr zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
Die Umsetzung des KHVVG erfolgt schrittweise mit verbindlichen Fristen:
Maßnahme |
Frist/Zeitpunkt |
Erläuterung |
---|---|---|
Verabschiedung KHVVG im Bundestag |
Frühjahr 2025 |
Gesetz wurde politisch beschlossen |
Inkrafttreten des Gesetzes |
18. April 2025 |
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt |
Erstellung der Rechtsverordnung zu MVHZ (§ 135f Abs. 4) |
bis 12. Dezember 2025 |
In Kraft ab 1. Januar 2027 |
Zuteilung von Leistungsgruppen durch Länder |
ab 2025 |
Voraussetzung für Vorhaltevergütung |
Beginn Übergangsphase für MVHZ und Vorhaltevergütung |
1. Januar 2026 |
Vorhaltefinanzierung auch ohne vollständige Erfüllung möglich |
Verbindliche Anwendung von Mindestvorhaltezahlen (MVHZ) |
ab 1. Januar 2028 |
Nichterfüllung führt zu Leistungsentzug und Verlust der Vergütung |
Laufzeit Transformationsfonds |
2025–2035 |
Fördermittel werden jährlich aufgerufen |
Die Umsetzung des KHVVG basiert auf einer breiten Datengrundlage:
Das KHVVG ist eng verknüpft mit weiteren zentralen Begriffen der Krankenhausreform:
Jeder dieser Begriffe ist im Glossar einzeln vertieft
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bildet das Fundament der aktuellen Krankenhausreform. Es schafft eine neue Ordnung für Finanzierung, Planung und Qualitätsvorgaben - getragen von klaren Standards, transparenter Zuteilung und gezielten Investitionen. Ziel ist eine leistungsfähige, nachhaltige und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in Deutschland.