Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; kurz "NUB" können noch nicht eindeutig deren medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Der Leistungskatalog der Krankenkassen beinhalteten diese Methoden noch nicht, daher übernehmen sie auch keine Kosten für deren Behandlung.
Um die Einführung von Innovationen im Krankenhaus durch das pauschalierte DRG-Vergütungssystem nicht zu behindern, wurde das NUB-Verfahren vom Gesetzgeber implementiert. Mit den NUB-Entgelten sollen neue innovative Therapieansätze extrabudgetär vergütet werden, die mit Fallpauschalen und Zusatzentgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können. Die Vertragsparteien können so eine zeitlich befristete Vergütung für noch nicht mit den Fallpauschalen sachgerecht abgerechneten Methoden vereinbaren.
Folgendes gilt für die Entgelte:
Das InEK prüft die Anträge der Krankenhäuser und verteilt Status-Entscheidungen:
Bei positiver Prüfung kann mit dem Krankenhaus das Entgelt krankenhausspezifisch verhandelt werden.
Lesen Sie hier mehr zum NUB-Antragsverfahren des InEK.