Um den Beruf eines Arztes ausüben zu können, ist es notwendig, eine anerkannte Weiterbildung in einem medizinischen Bereich zu absolvieren. Die anschließende Berechtigung dient als Voraussetzung, als Vertragsarzt oder in einer medizinischen Einrichtung zu arbeiten. Die Spezialisierung zum Facharzt dauert mindestens fünf Jahre.
Es gibt 34 Facharztrichtungen in Deutschland. Folgend werden die verschiedenen Facharztrichtungen gelistet:
Die wichtigsten medizinischen Fachrichtungen mit Anzahl der zum Jahr 2019 Berufstätigen Ärzten in Deutschland, laut der Statistik der Bundesärztekammer, werden in der Tabelle dargestellt:
Fachrichtung | Anzahl berufstätiger Ärzte |
---|---|
ohne Bezeichnung der Facharztrichtung | 115.466 |
Innere Medizin | 54.982 |
Allgemeinmedizin | 43.697 |
Chirurgie | 37.853 |
Anästhesiologie | 24.970 |
Frauenheilkunde / Geburtshilfe | 18.622 |
Kinder- und Jugendmedizin | 14.999 |
Psychiatrie und Psychotherapie | 11.346 |
Radiologie | 8.792 |
Augenheilkunde | 7.639 |
Neurologie | 7.537 |
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | 6.383 |
Urologie | 6.075 |
Haut- und Geschlechtskrankheiten | 6.057 |
Ein Krankenhaus besteht aus mehreren Fachabteilungen. Diese sind räumlich und personell voneinander getrennt und setzen sich mit unterschiedlichen Bereichen auseinander, die zur Genesung der Patienten beiträgt. Die Anzahl an Fachabteilungen in Krankenhäusern variiert mit ihrer Größe und Spezialisierung. Folgende Krankenhausstationen gibt es:
Allgemeinchirurgie | Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Innere Medizin | Onkologie | Unfallchirurgie |
Anästhesiologie und Intensivmedizin | Gastroenterologie | Kardiologie | Orthopädie | Urologie |
Angiologie | Geriatrie | Pädiatrie | Palliativstation | Viszeralchirurgie |
Dermatologie und Venerologie | Hämatologie | Nephrologie | Pneumologie | Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde |
Endokrinologie | HNO | Neurologie | Radiologie und Nuklearmedizin |
Der Ärztliche Dienst umschließt das ärztliche Krankenhauspersonal, d.h. alle beschäftigten Ärztinnen und Ärzte eines Krankenhauses. Dabei steigt der Anteil an hauptamtlichen Ärzten, ohne Berücksichtigung der Belegärzte, kontinuierlich:
Der Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, welcher aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen dazu berechtigt ist, die Infrastruktur eines Krankenhauses zur Behandlung der eigenen Patienten zu nutzen. Er erhält dabei keine Vergütung durch das Krankenhaus, sondern er rechnet seine Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab zulasten der Gesamtvergütung mit seiner Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Das folgende Diagramm zeigt einen deutlichen Rückgang der Belegärzte:
Dieser Rückgang erstreckt sich über jede Arztgruppe der Belegärzte: