Hinter dem Begriff "E-Health" verbirgt sich die Digitalisierung der Medizin. Medizinische Angebote, die auf elektronische Technologien zurückgreifen, lassen sich in drei Ebenen aufteilen.
Apps, Mess- und Assistenzsysteme oder internetbasierte Informationssysteme richten sich speziell an den Konsumenten und werden daher der Konsumenten-Ebene zugerechnet. Diese Anwendungen lassen sich auch als Angebote des zweiten Gesundheitsmarktes definieren.
Angebote des ersten Gesundheitsmarktes werden der professionellen Ebene zugerechnet. Diese Anwendungen werden von Ärzten, Krankenhäusern oder Versicherungen finanziert. Beispiele hierfür sind Expertenkonsile oder die Überprüfung von Vitalwerten.
Das Ziel der Makroebene ist die künftige Vernetzung der digitalen Angebote. Wichtig hierbei ist die Sicherheit der Patientendaten und die Gewährleistung des Informationsflusses zwischen den beteiligten Akteuren. Eine große Herausforderung für E-Health in Deutschland bildet allerdings der Datenschutz. Trotzdem soll die Digitalisierung vorangetrieben werden, weshalb das sogenannte "E-Health-Gesetz" erlassen wurde.
Das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ soll die Digitalisierung innerhalb des Gesundheitswesens fördern.
Inhalte und Schwerpunkte des Gesetzes:
Das E-Health-Gesetz und seine Umsetzung im zeitlichen Verlauf:
Zeitraum |
Geplante Umsetzung |
---|---|
bis 2021 |
Elektronische Patientenakte und elektronisches Patientenfach |
Juli 2018 |
Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Prüfung der Versichertenstammdaten auf der eGK verpflichtet |
Januar 2018 |
Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan auf der eGK |
April 2017 |
Vergütung von Telemedizinkonsilen bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen |
April 2017 |
Förderung von Videosprechstunden für Psychotherapeuten und Ärzte |
Januar 2017 |
Förderung des eArztbriefes bis Ende 2017, danach Neuverhandlung |
Oktober 2016 |
Versicherte, die drei und mehr auf Kassenrezept verordnete, systematisch wirkende Medikamente dauerhaft gleichzeitig anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan. Ab 2018 auch elektronisch |