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Hybrid-DRG 2026: Was Kliniken jetzt wissen müssen

Geschrieben von Manuel Heurich | 11. Juni 2025

Ab 2026 sollen rund eine Million Krankenhausfälle „ambulant oder kurzstationär“ vergütet werden. Die Hybrid-DRGs erhalten damit nicht nur einen erweiterten Katalog, sondern eine neue Systemlogik: Leistungen mit kurzer stationärer Verweildauer gelten als ambulant äquivalent. Dieser Beitrag zeigt, welche strategischen Fragen Krankenhäuser jetzt beantworten müssen, welche Stolpersteine drohen und wie eine gezielte Potenzialanalyse echte Handlungsspielräume schafft.

Hybrid-DRGs: Vom Modell zur Systementscheidung

Hybrid-DRGs sind längst kein neues Konzept - seit Jahren begleitet der Begriff die Diskussion um sektorenübergreifende Versorgung und die Ambulantisierung im Krankenhaus. Doch mit dem aktuellen Beschluss des Bewertungsausschusses vom 30. April 2025 ändert sich die Systematik grundlegend.

Erstmals wird ein verpflichtender Katalog eingeführt, der jährlich mindestens eine Million Fälle umfasst - abrechenbar ambulant oder stationär mit kurzer Verweildauer. Damit wird aus einem strukturpolitischen Signal ein unmittelbarer Handlungsauftrag für Krankenhäuser.

Die zugrundeliegende Logik: Leistungen mit kurzer Verweildauer (in der Regel bis zu zwei Tagen) gelten künftig als „ambulant äquivalent stationär“ - und werden auch so vergütet. Das stellt klassische DRG-Prozesse infrage, fordert neue Kalkulationsmodelle und zwingt Einrichtungen, das eigene Leistungsspektrum neu zu bewerten.

Wer tiefer einsteigen möchte: Was hinter Hybrid-DRGs steckt

Welche Leistungen sind 2026 im Hybrid-DRG-Katalog neu enthalten?

Zu den neu aufgenommenen Leistungen im Hybrid-DRG-Katalog 2026 gehören unter anderem:

  • Appendektomie (Blinddarmoperation)
  • Frakturversorgungen kleiner Röhrenknochen
  • Interventionelle Gefäßeingriffe
  • Elektive Eingriffe in der Urologie und Viszeralchirurgie

Diese Erweiterungen eröffnen große ambulante Potenziale - stellen Häuser aber auch vor organisatorische, strukturelle und ökonomische Herausforderungen.

Was bedeutet „ambulant äquivalent stationär“ konkret?

Leistungen, die im Hybrid-DRG-Katalog gelistet sind und mit einer Verweildauer von in der Regel bis zu zwei Tagen erbracht werden, gelten künftig als ambulant abrechenbar - auch wenn sie stationär durchgeführt wurden.

Entscheidend ist dabei nicht der Leistungsort, sondern die Kombination aus Katalogzuordnung und kurzer Verweildauer. Diese neue Logik stellt eine grundlegende Änderung im bisherigen DRG-System dar.

Was steht konkret im Hybrid-DRG-Katalog 2026?

Der neue Katalog sieht die Abbildung von mindestens einer Million Fällen pro Jahr vor - ambulant oder kurzstationär. Die Logik: Wer Leistungen schnell, effizient und ohne unnötige Bettenbindung erbringt, soll gleichwertig vergütet werden.

Eine Million Fälle. Ambulant oder kurzstationär. Und das ab 2026.

Es geht längst nicht mehr nur um „ambulant vor stationär“, sondern zunehmend um „ambulant äquivalent stationär“. Was zählt, ist nicht der Ort der Leistungserbringung - sondern deren Effizienz, Qualität und wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Mit dem aktuellen Beschluss des Bewertungsausschusses liegt der neue Hybrid-DRG-Katalog 2026 vor. Der Sofortvollzug ist beschlossen. Das bedeutet: Krankenhäuser müssen bereits jetzt beginnen, ihre Leistungsstruktur neu zu bewerten.

 

Fünf strategische Fragen, die jedes Krankenhaus beantworten sollte

  1. Welche Leistungen unseres Portfolios können 2026 ambulant oder sektorenübergreifend vergütet werden?
  2. Wie verändern sich Erlöse bei kurzen stationären Verweildauern (≤ 2 Tage)?
  3. Welche Behandlungsfälle erfüllen die medizinischen und kodierrelevanten Voraussetzungen laut Hybrid-DRG-Katalog?
  4. Welche Fachabteilungen tragen besonders viel oder besonders wenig zum ambulanten Potenzial bei?
  5. Wo bestehen strukturelle Anpassungsbedarfe in Abläufen, Ressourcen oder Schnittstellen zum MVZ?

Diese Fragen entscheiden über Erlösstruktur, Ressourcenauslastung und Wettbewerbsfähigkeit.

Hybrid-DRGs erweitern den Handlungsspielraum - umso wichtiger ist es, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Strukturiertes Vorgehen schafft Übersicht und bringt Tempo in die Umsetzung.

Potenzialanalyse: Wo Ambulantrisierungsoptionen sichtbar werden

Ein exemplarischer Ausschnitt aus der Analyse eines Maximalversorgers (Abb. 1) zeigt, wie stark ambulante Potenziale zwischen einzelnen Fachabteilungen variieren können - sowohl in absoluten Fallzahlen als auch im relativen Anteil am Gesamtvolumen der jeweiligen Einheit.

Solche Analysen liefern nicht nur eine erste Orientierung, sondern schaffen eine belastbare Grundlage, um weitere Fragen datenbasiert zu beantworten: Wo liegen unsere stärksten ambulanten Hebel? Welche Leistungen lassen sich konkret verschieben? Und welche strukturellen Voraussetzungen müssen geschaffen werden?

Die Analyse ermöglicht, gezielte Fragestellungen weiterzuentwickeln - etwa zur operativen Umsetzbarkeit oder zur ökonomischen Relevanz einzelner Bereiche.

Was jetzt zählt für Kliniken

Klar ist: 2026 steht unmittelbar bevor. Wer dann effizient starten will, muss jetzt gezielt analysieren - mit einer Potenzialanalyse, die strategische Handlungsspielräume sichtbar macht.

Nicht der Katalog ist entscheidend, sondern der Blick ins eigene Haus. Eine fundierte Bewertung realer Versorgungsdaten liefert die Antworten: klar, konkret und auf Ihre Klinik zugeschnitten.


Die Hybrid-DRGs 2026 sind mehr als ein Abrechnungssystem. Sie markieren einen strukturellen Wandel. Wer ihn aktiv gestalten will, braucht Datentiefe, strategische Klarheit und den Mut zur Umsetzung. Jetzt ist die Zeit, um Grundlagen zu schaffen - für eine effiziente, zukunftsfähige und sektorenübergreifende Versorgung.